Wien - Hat ein Student an einer der 13 Privatuniversitäten ein Problem, ist er bei der Lösung oft auf sein Verhandlungsgeschick und den guten Willen des Uni-Personals angewiesen. Denn anders als an den öffentlichen Unis, Fachhochschulen (FH) oder Pädagogischen Hochschulen (PH) sind Rechte von Privatuni-Studenten nicht gesetzlich verankert, weil sie als einzige nicht vom HochschülerInnenschaftsgesetz erfasst sind, wie Daniel Hofstätter beklagt. Er ist Obmann eines Vereins, der für die Schaffung einer bundesweiten Vertretung der rund 6.300 Privatuni-Studenten kämpft.

"Unsere rechtliche Situation ist so, wie wenn man sagt: Die Straßenverkehrsordnung gilt überall außer im Burgenland. Dort gibt es zwar auch Ampeln und Schutzwege. Aber wenn ein Unfall passiert, gibt es kein Gesetz, das hinter mir steht", beschreibt der Obmann des 2011 gegründeten "Vereins zum Aufbau und zur Förderung einer bundesweiten Studierendenvertretung der Privatuniversitäten" die derzeitige Situation.

Probleme durch Aufnahmeverträge

Dabei gibt es laut Hofstätter viele Probleme. Etwa durch die Aufnahmeverträge: So müsse man an manchen Privatunis vor Studienbeginn unterschreiben, dass man jede Studienplanänderung mit sofortiger Wirkung anerkennt; auch wenn damit etwa von einem Semester auf das andere die Zahl der Prüfungen erhöht wird, die zur Erreichung des Abschlusses nötig ist. Mangels gesetzlicher Regelungen müsse man dann auf eine Einzellösung hoffen, kritisiert Hofstätter. An manchen künstlerischen Privatunis müssten Studenten zudem oft die Rechte an allen Werken abtreten, die sie im Rahmen des Studiums geschaffen haben.

Studium künstlich verlängert

Mit einem speziellen Problem haben Studenten an der Sigmund Freud Privatuni zu kämpfen. Dort können zwar seit Jahren bereits Maturanten eine Ausbildung zum Psychotherapeuten aufnehmen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben können sie den zweiten Teil der Ausbildung, das Fachspezifikum, aber erst mit 24 Jahren beginnen, obwohl viele schon mit 21 oder 22 soweit sind. Sie müssen also das Studium künstlich verlängern und dafür etwa den Verlust der Familienbeihilfe in Kauf nehmen. Vor Studienbeginn werde man über dieses Problem nicht aufgeklärt, kritisiert SFU-Student und Vereinsmitglied Gerhard Bruckner.

Aus ÖH gestrichen

Die Privatuni-Studenten werden als einzige Gruppe unter den Studenten nicht von der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) vertreten. Das war nicht immer so: Erst 2005 wurden sie aus dem Gesetz gestrichen, weil sie angeblich "kein Interesse an der Mitgliedschaft in der ÖH" hätten. Eine Befragung der Studenten habe es dazu aber nicht gegeben, betont Hofstätter.

Studentenbeteiligung nur Kosmetik

Seitdem sind die Rechte und Pflichten der Studenten nur noch in der jeweiligen Satzung oder den Aufnahmeverträgen festgehalten, direkten Einfluss der Studenten gebe es dabei nicht. "Der Einfluss der Studierendenvertretung hängt immer vom Engagement der Einzelpersonen ab", so Hofstätter. Außer einer Richtlinie des Akkreditierungsrats, wonach Studenten Mitspracherechte be- und in der Satzung vorkommen müssen, sei die Studentenbeteiligung in keiner Weise geregelt. "Sie wird mangels funktionierender Studierendenvertretungen oft nur als Kosmetik betrieben."

Bei der Erstellung der Studienpläne könnten die Studenten trotz ihres Status als "Kunden" - die Gebühren reichen von 100 bis rund 6.800 Euro pro Semester - wenig mitentscheiden. Dabei würden es sich wegen der straffen Studienorganisation und der teils hohen Gebühren ohnehin nicht viele antun, sich zu engagieren. Eine Vernetzung mit den Studentenvertretern anderer Privatunis gebe es kaum.

Keine bundesweite Vertretung

Da es keine bundesweite Vertretung gibt, fehle nicht nur eine Anlaufstelle mit juristischem Knowhow, sondern auch jegliche Kontinuität in der Arbeit der Studentenvertreter. Bis man sich soweit eingearbeitet habe, dass man mit der Unileitung über "andere Fragen als Bleistifte und vordergründige Problemchen" diskutieren könne, sei das Studienjahr und damit die Funktionsperiode bereits vorbei, sagt Hofstätter.

Im Wissenschaftsministerium habe man prinzipiell wohlwollend darauf reagiert, dass der Verein eine eigene bundesweite Studentenvertretung einrichten will. "Wir werden unterstützt. Aber sie sagen auch: Wie das ausschauen soll, darum müsst ihr euch selbst kümmern." Derzeit arbeitet der Verein deshalb an Musterparagrafen für ein mögliches Gesetz - für Hofstätter angesichts mangelnder Expertise eine Riesenherausforderung. Die entsprechenden Regelungen der Unis oder FH eins zu eins zu übernehmen, ist dabei nicht möglich. "Die größte Privatuni ist gerade so groß wie eine mittlere FH. Wir müssen eigene Modi für kleine Privatunis finden."

Am Ende soll jedenfalls eine rechtliche Grundlage für die Studenten stehen, egal ob in einem eigenen Privatuni-Studentengesetz oder aber im Rahmen des HochschülerInnenschaftsgesetzes. "Allerdings", glaubt Hofstätter, "wird das wahrscheinlich im Endeffekt wie bei den FH nur über die ÖH gehen".

Unterstützung von der ÖH

Die ÖH hat sich für die vom "Verein zum Aufbau und zur Förderung einer bundesweiten Studierendenvertretung der Privatuniversitäten" geforderte Eingliederung der Privatuni-Studenten ausgesprochen. Es sei ein "Missstand", dass diese als einzige Studenten-Gruppe nicht in der ÖH repräsentiert sind. ÖH-Generalsekretär Peter Grabuschnig (Fraktion Engagierter Studierender, FEST) zeigte sich am Montag in einer Aussendung zuversichtlich, dass eine Vertretung der Privatuni-Studenten durch die ÖH künftig möglich sein wird.

Ein erster Schritt sei bereits gesetzt worden, indem die Privatuni-Studenten von der neuen Qualitätssicherungsagentur AQA.A ebenfalls erfasst seien. "Dennoch bestehen viele Lücken, gerade in studienrechtlichen Angelegenheiten, die dringend geschlossen gehören", so Grabuschnig. Im Zuge einer von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) erwogenen Reform des Hochschulgesetzes wären aus Sicht der ÖH auch viele Probleme der Privatunis zu lösen. (APA)