Sie sind die Schwächsten, werden oft ausgebeutet und leiden massiv unter Gewalt und Diskriminierung: Kinder. Die Vereinten Nationen wollen den Mädchen und Buben unter 18 Jahren jetzt ein neues juristisches Werkzeug in die Hand geben. Kinder, deren Rechte verletzt werden, sollen sich bei der UNO beschweren können.
Am Dienstag unterzeichneten die ersten Staaten in Genf ein entsprechendes Zusatzprotokoll der internationalen Kinderrechtskonvention. "Dies ist ein bedeutender Tag für alle Kinder und Jugendlichen weltweit: Sie bekommen ein eigenes Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte", sagte die deutsche Familien- und Jugendministerin Kristina Schröder. NGOs nennen es einen "Meilenstein für die Kinderrechte".
In Zukunft können einzelne Kinder oder Gruppen Heranwachsender den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes anrufen. Beispielsweise könnten sie sich über rassistische Diskriminierung, mangelnden Schutz vor Gewalt oder fehlende Bildungschancen beschweren - ihre Rechte sind in der internationalen Kinderrechtskonvention aufgelistet.
Voraussetzung für den Gang zur UNO: Die Beschwerdeführer müssen die nationalen Rechtsmittel voll ausgeschöpft haben. Ist die Beschwerde erfolgreich, empfiehlt der UN-Ausschuss dem betroffenen Staat die Behebung der Rechtsverletzung. Bei argen Verletzungen kann das UN-Gremium ein Untersuchungsverfahren einleiten. UN-Diplomaten zufolge würden die ersten Fälle aber erst "in einigen Jahren" zur Verhandlung kommen. Die Umsetzung des Protokolls brauche Zeit. Zudem bräuchten Kinder finanzielle und juristische Hilfe, um ein Verfahren anzustrengen. Heranwachsende aus armen Staaten hätten somit nur geringe Chancen zu der Instanz vorzudringen.
Und: Erst wenn zehn Staaten das Abkommen ratifiziert haben, tritt es in Kraft. Viele Regierungen könnten laut Befürchtungen westlicher Diplomaten die Unterzeichnung und Ratifizierung hinauszögern. Sie wollen nicht als Rechtsbrecher vorgeführt werden. (DER STANDARD, Printausgabe, 29.2.2012)