Wien - Mit Herbst 2012 wird die Neue Mittelschule (NMS) vom Schulversuch zur Regelschulform, bis 2018/19 sollen schrittweise alle Hauptschulen durch NMS ersetzt werden. Die wichtigsten Änderungen für Schüler, Eltern, Lehrer und Schulen im Überblick:

UNTERRICHT: In Deutsch, Mathematik und lebender Fremdsprache (meist Englisch) ist eine innere Differenzierung des Unterrichts vorgesehen. Für pädagogische Maßnahmen wie temporäre Gruppenbildung, Förder- und Leistungsmaßnahmen oder Teamteaching mit zwei Lehrern in der Klasse stellt das Unterrichtsministerium pro NMS-Schüler und Jahr 1.000 Euro zusätzlich zur Verfügung. Im Gegensatz zur Hauptschule sind keine fixen Leistungsgruppen vorgesehen. Die Konzepte zur Differenzierung werden an jeder Schule von speziell geschulten Lehrern ("Lerndesignern") erarbeitet.

LEHRPLAN: Dieser entspricht weitgehend dem des Realgymnasiums. Wie bisher können zusätzlich zum Lehrplan, der den Kernbereich vorgibt, im Erweiterungsbereich schulautonom Schwerpunkte gesetzt werden. Als Rahmen sind vier Schwerpunktbereiche vorgegeben: sprachlich-humanistisch-geisteswissenschaftlich, naturwissenschaftlich-mathematisch, ökonomisch-lebenskundlich und musisch-kreativ.

ZEUGNIS: Zusätzlich zu den Ziffernnoten werden im Zeugnis die individuellen Lern- und Leistungsstärken in einer "ergänzenden differenzierenden Leistungsbeschreibung" festgehalten. In der 3. und 4. Klasse NMS wird in den differenzierten Gegenständen (Deutsch, Mathe, Fremdsprache) im Zeugnis außerdem ausgewiesen, ob der Schüler sich nur Basiswissen ("grundlegende Allgemeinbildung") oder komplexeres Wissen ("vertiefte Allgemeinbildung") aneignen konnte. Die vertiefte Bildung entspricht dem Bildungsziel der AHS-Unterstufe, die grundlegende Bildung umfasst dieselben Inhalte, aber auf einer weniger komplexen Ebene.

ÜBERTRITTSBERECHTIGUNG: Wer in allen differenzierten Fächern "vertieft" abschließt, ist zum Übertritt in AHS oder berufsbildende höhere Schulen (BHS) berechtigt. Wer das in einem Fach nicht schafft, kann von der Klassenkonferenz dennoch AHS/BHS-reif erklärt werden. Die Übertrittsberechtigung wird auch im Zeugnis ausgewiesen. In der 1. und 2. Klasse können NMS-Schüler in die AHS wechseln, wenn sie in Deutsch, Mathe und Englisch ein "Sehr Gut" oder "Gut" haben. Wer in der 4. Klasse NMS in allen drei Gegenständen nach "grundlegendem Allgemeinwissen" mit "Befriedigend" oder "Genügend" beurteilt wird, darf in berufsbildende mittlere Schulen (BMS) aufsteigen. Wer in dieser Kategorie mit "Nicht Genügend" abschließt, kann in die Polytechnische Schule gehen oder das letzte NMS-Jahr wiederholen.

ELTERN: Mindestens zweimal pro Jahr finden verpflichtende Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche statt. Ab der 3. Klasse sind auch Beratungsgespräche zur Bildungs- oder Berufsorientierung vorgesehen.

LEHRER: Beim Teamteaching können auch Lehrer aus AHS oder berufsbildenden höheren Schulen (BHS) gemeinsam mit Hauptschullehrern unterrichten. Verpflichtend ist der Einsatz von Lehrern von höheren Schulen aber im Gegensatz zu den Modellversuchen nicht.

BESTEHENDE NMS: Bereits bestehende NMS-Standorte können ihre Konzepte und ihre bisherige Entwicklungsarbeit laut Unterrichtsministerium im Rahmen der Schulautonomie weiterführen. Ab kommendem Jahr müssen sie im Zeugnis allerdings ebenfalls festhalten, ob ein Schüler die "grundlegende" oder "vertiefte Allgemeinbildung" erreicht hat.

FÄCHERKANON: Berufsorientierung wird als verbindliche Übung eingeführt, textiles und technisches Werken zu einem Gegenstand vereint. Geometrisches Zeichnen kann im Rahmen eines naturwissenschaftlich-mathematischen Schwerpunkts weiter eigenständiger Gegenstand bleiben. Ernährung und Haushalt bleibt als Pflichtfach erhalten. (APA)