Bereits ab dem kommenden Jahr gilt auch in Österreich eine EU-Richtlinie,
derzufolge Gehaltsunterschiede nur aufgrund des Alters diskriminierend und
rechtswidrig sind
Redaktion
,
Wien
- Eine Mehrbezahlung
allein aufgrund eines höheren
Alters ist EU-widrig. Österreich werde die entsprechende EU-Richtlinie 2000/78 zur
"Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf" wie
gefordert bis Ende des Jahres
umsetzen, kündigte Wirtschafts- und Arbeitsminister
Martin Bartenstein am Freitag
an.
Langfristig werde es damit
zu einer Abflachung der Lebenseinkommenskurve kommen, "dramatische Änderungen von heute auf morgen"
solle es aber nicht geben, teilte
der Minister mit. Konkret werde dies höhere Einstiegsgehälter für junge Menschen bedeuten.
Keine automatischen Gehaltssprünge
Zu Ende könnten die in
manchen Branchen und Berufsgruppen existierenden
automatischen Gehaltssprünge sein, bestätigten Experten
dem Standard. Da sie nur die
"Zugehörigkeit", aber keine
Leistungen honorierten, wären sie durch die neue Richtlinie hinfällig, entsprechende
Kollektivverträge müssten
^adaptiert werden. Betroffen
wären etwa die Beamten, die
alle zwei Jahre neben den
allgemeinen Lohnerhöhungen
noch eine weitere Anhebung
bekommen, oder Journalisten,
die alle fünf Jahre zehn Prozent teurer werden.
Im Wirtschafts- und
Arbeitsministerium unterstrich eine Sprecherin von Minister Martin Bartenstein,
dass die Richtlinie den nationalen Gesetzgebern jedoch
"genügend Spielraum" einräumen würde und der österreichische Gesetzesentwurf
im Sommer in Begutachtung
gehen würde. Bartenstein bestätigt den "Verzicht auf den
einen oder anderen Biennalsprung".
Jüngere Arbeitnehmer würden dadurch eine bessere Bezahlung bekommen, ältere
Arbeitnehmer dafür bessere
Beschäftigungschancen. Gemeinsam mit den Sozialpartnern sollen jetzt die Kollektivverträge (KV) in diese Richtung überarbeitet werden, so
Bartenstein. Gerechtfertigt
und EU-konform sei das Senioritätsprinzip nur dann,
wenn die steigende Entlohnung der steigenden Erfahrung entspricht, meinen europäische Arbeitsrechtler. In Österreich gilt das Senioritätsprinzip allerdings meist als
Treueprämie für den längeren
Verbleib in einem Betrieb. Bei einem Wechsel geht sie verloren. Wenn sich Jüngere wegen
des Kollektivvertrags diskriminiert sehen, müssten Gerichte entscheiden, ob die höhere Arbeitserfahrung derartige Unterschiede rechtfertige
oder nicht. Ebenso Sache der Gerichte werde sein, ob in bestehende Arbeitsverhältnisse
eingegriffen werden kann. (mimo, APA, Der Standard, Printausgabe, 14.06.2003)
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