Die umstrittene Änderung der Novelle zur Strafprozessordnung sei nicht auf Vorschlag des Oberlandesgerichts (OLG) Graz passiert, hieß es am Donnerstag auf derStandard.at-Anfrage. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hatte zuvor gegenüber der APA erklärt, sie habe die Änderung auf Grundlage einer entsprechenden Stellungnahme des OLG Graz hinzugefügt. 

Kein Vorschlag

Doch ist in der Grazer Stellungnahme zur ursprünglichen Regierungsvorlage keine Rede von den nunmehr umstrittenen Passagen. Und Gerd Obetzhofer, Richter am OLG Graz, sagt zu derStandard.at: Was das Ministerium nun vorschlage, "das steht nicht in unserer Stellungnahme". Das OLG hatte sich einzig gegen einen Punkt der ursprünglich geplanten StPO-Änderung ausgesprochen, und zwar gegen die Ausweitung der Widerspruchsrechte auf Betroffene mit einem "gesetzlich anerkannten Recht auf Verschwiegenheit" - bislang waren nur AdressatInnen mit einer anerkannten "Pflicht zur Verschwiegenheit" vom Gesetz erfasst. (mas, derStandard.at, 8.3.2012)