Nach einer intensiven Tierschutzkampagne mit Blockaden und spontanen Protesten bei öffentlichen Auftritten des Landwirtschaftsministers wurde zu Weihnachten letztendlich ein Kompromiss in der Frage der Kastenstandhaltung von Mutterschweinen erzielt. Ab 12. März ist diese Verordnung gültig, unterschrieben von Tierschutzminister Alois Stöger mit Zustimmung von Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich. Die Übergangsfrist dauert jedoch 21 Jahre, kritisiert unter anderem die Tierschutzorganisation Verein gegen Tierfabriken (VgT).
Erst ab 2033 darf kein Betrieb mehr seine Muttertiere während der fünf Wochen um Geburt und Säugen der Ferkel länger als "bis zum Ende der kritischen Lebensphase der Saugferkel" in Kastenständen halten. Eine neu gegründete Fachstelle an der Veterinärmedizinischen Universität Wien soll bis 2018 festlegen, wie lange diese kritische Lebensphase der Saugferkel dauert. Für den Bereich der Abferkelbuchten wird bis Ende 2017 ebenfalls ein wissenschaftliches Projekt laufen, das von der Fachstelle bewertet werden soll.
266 statt 205 Tage freiere Bewegung
Erste Regeländerungen in der Schweinezucht werden aber schon per 1. Jänner 2013 schlagend. Dann müssen sich Muttertiere insgesamt 266 statt wie bisher 205 Tage pro Jahr frei bewegen können. Außerdem gilt für alle nach dem 1. Jänner 2013 neu gebauten, umgebauten oder erstmals in Betrieb genommenen Anlagen, dass Mutterschweine für den Zeitraum des Deckens, jedoch höchstens für zehn Tage in Kastenständen gehalten werden dürfen. Zusätzlich wurde den Schweinebauern, die bis 2013 investieren wollen bzw. müssen, Rechtssicherheit garantiert. (APA/jus, derStandard.at, 12.3.2012)