
Vier Studenten müssen sich wegen versuchter Brandstiftung verantworten - der Strafrahmen liegt bei zehn Jahren.
Wien - Die Anklageschrift umfasst viereinhalb Seiten - kurz und bündig im Vergleich zu den Ermittlungen gegen vier Studierende, die sich ab Dienstag in Wien wegen versuchter Brandstiftung verantworten müssen.
Denn nach dem Feuer im Eingangsbereich der Filiale des Arbeitsmarktservice in der Wiener Redergasse am 28. Juni 2010 standen Andreas S., Joanna W., Barbara W. und Ines S. in Verdacht, eine terroristische Vereinigung nach Paragraf 278b gegründet zu haben. Wochenlang saßen sie in Untersuchungshaft. Als der Akt dann monatelang auf dem Weisungsweg von der Staatsanwaltschaft Wien ins Ministerium und zurückging, legte das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz (LVT) nach: Ein Video, auf dem die Kamera ein Polizeiauto mit abzuschiebenden Personen auf dem Weg zum Flughafen verfolgt, sollte den Terrorverdacht bestärken.
"Explosionsartiges Feuer" soll enormen Schaden angerichtet haben
Dem folgte die Staatsanwaltschaft nicht. Daher stehen die vier in der "Uni-brennt"-Bewegung politisierten, als Funktionäre der Österreichischen Hochschülerschaft aktiven 23- bis 28-Jährigen nunmehr allein wegen Entzündung von Abfall in zwei Müllcontainern mithilfe von Brandbeschleunigern vor Richter Gerald Wagner. Laut Anklageschrift soll sich das Feuer "fast explosionsartig" ausgebreitet und einen Schaden von 57.000 Euro angerichtet haben. Zudem hätten die Beschuldigten ein Bekennervideo ins Internet gestellt. Der Strafrahmen sieht bis zu zehn Jahren vor.
Verteidigerin Anja Oberkofler kündigte am Montag an, auf Freispruch zu plädieren. Wegen der LVT-Terrorermittlungen werde sie präzise Fragen stellen: "In den Akten gibt es Hinweise auf Observierungsmaßnahmen in der ,Uni-brennt'-Bewegung durch verdeckte Ermittler - und zwar schon Monate vor dem Brand." Offenbar sei der Verfassungsschutz hier "gegen eine gesellschaftskritische Protestbewegung vorgegangen". (Irene Brickner, DER STANDARD, 13.03.2012)