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HIV-Patienten demonstrieren in Neu-Delhi gegen teure Medikamente. Ein Gerichtsurteil könnte die Preise nun drastisch senken.

Foto: Saurabh Das/AP/dapd

Mumbai - Das indische Patentgericht hat ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil im Streit um Medikamentenpatente gefällt: Die Richter erteilten dem indischen Pharmakonzern Nacto die Erlaubnis, ein Generikum eines Krebsmedikaments der deutschen Pharmafirma Bayer herzustellen, obwohl dieses noch unter Patentschutz steht. Die Kosten für Patienten sollen dadurch von 4200 Euro im Monat auf etwa 130 Euro sinken.

Möglich wird das durch eine sogenannte Zwangslizenz: Laut internationalem Handelsrecht dürfen Staaten Patente aussetzen, wenn sie zu dem Schluss kommen, dass lebenswichtige Medikamente nur zu teuer zur Verfügung stehen. Gedacht ist diese Regelung allerdings für Notfälle und Krisen, etwa nach Erdbeben oder bei Epidemien. Das Urteil des indischen Gerichts ist der erste Fall, in dem eine große Firma wie Bayer von einer solchen Entscheidung betroffen ist.

Nacto Pharma darf künftig eine Kopie des Medikaments verkaufen, muss aber eine Lizenzgebühr von sechs Prozent der Umsätze an Bayer zahlen. Das deutsche Unternehmen prüft nun, ob und wie es gegen das Urteil vorgehen wird.

Hoffnung

Die Entscheidung sei ein "Präzedenzfall, der Hoffnung macht", schreibt Ärzte ohne Grenzen in einer Stellungnahme. "Das Patentamt in Indien hat klargemacht, dass Patentmonopole kein Freifahrtschein für überhöhte Preise sind." Weitere Generika-Hersteller, etwa von Aids-Medikamenten, sollten sich nun ebenfalls um Zwangslizenzen bemühen.

"Wir haben ein großes Problem, wenn einzelne Länder internationale Patentgesetze aushöhlen", sagt hingegen Jan-Oliver Huber, Generalsekretär des Branchenverbands der österreichischen Pharmaindustrie. Die Entwicklung neuer Medikamente sei eine "Hochrisikobranche": Wenn nicht sichergestellt sei, dass die Entwicklungskosten dank Patenten wieder verdient werden können, würde das zu Lasten künftiger Forschung gehen.

Wenig Zeit für Profit

Generell gilt der Patentschutz für ein Medikament 20 Jahre. Da Patente aber oft bereits zwölf Jahre vor Marktzulassung beantragt werden, blieben den Unternehmen wenig Zeit, um beim Verkauf davon zu profitieren, meint Huber - und das bei Entwicklungskosten von 500 Millionen bis 1,5 Milliarden US-Dollar.

Das indische Urteil kommt mitten im Streit über Acta, dem weltweiten Abkommen zum Urheberrechts- und Markenschutz. Kritiker fürchten, dass das Abkommen das Leben von Millionen Kranken in Entwicklungsländern bedroht: So erlaubt Acta es Zollbehörden, Produkte zu beschlagnahmen, die ähnlich aussehen wie Markenprodukte. Bei Generika ist das aber oft der Fall, um Ärzten und Patienten zu verdeutlichen, dass sie so gut sind wie das Originalmedikament. (tob, DER STANDARD, 14.3.2012)