Das Landgericht Essen hat am Mittwoch Christoph Dichands Antrag abgelehnt. Er verlangte eine Einstweilige Verfügung gegen den Beschluss der Mediaprint-Mitgesellschafter Raiffeisen und WAZ, den "Krone"-Abopreis zu erhöhen.

2011 erwirkte der "Krone"-Chefredakteur und Erbenvertreter von Gründer Hans Dichand eine Verfügung gegen die Preiserhöhung beim Bezirksgericht Wien-Döbling. Das Landesgericht Wien hob sie bald auf. Begründung: Für Streitigkeiten der "Krone"-Gesellschafter sei laut ihren Verträgen ein Schiedsgericht zuständig. Im Jänner beschlossen WAZ und Raiffeisen die Preiserhöhung erneut, nun versuchte es Dichand in Essen am Unternehmenssitz der WAZ.

Dichands Anwältin Huberta Gheneff kündigt auf STANDARD-Anfrage Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Essener Gerichts an, das sich formal für unzuständig erklärt habe. Auch beim aktuellen Schweizer Schiedsgericht über den "Krone"-Gesellschafterstreit hat Gheneff eine Art Verfügung ("vorsorgliche Maßnahme") gegen die Preiserhöhung (um rund zwei Euro auf knapp 22 Euro pro Monat) beantragt. In Österreich warte man auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Causa.

Höhere Abopreise würden die Erträge drastisch erhöhen und damit einen Rückkauf der 50 Prozent der WAZ an der "Krone" stark verteuern. (fid, derStandard.at, 14.3.2012)