Heinz Mayer

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Wien - Eine Volksabstimmung zur jetzt beschlossenen Pensionsreform ist verfassungsrechtlich nicht mehr machbar, sobald der Bundespräsident das Budgetbegleitgesetz beurkundet hat. Rein theoretisch wäre also eine Volksabstimmung nur dann möglich, wenn sich der Nationalrat in den nächsten Tagen doch noch zu einem solchen Schritt entschließen sollte, erklärte der Verfassungsrechtler Heinz Mayer Sonntag im ORF-Parlamentsmagazin "Hohes Haus". Die von Vizekanzler Herbert Haupt (F) angekündigte Volksabstimmung kann sich also nicht mehr auf die vergangenen Mittwoch beschlossene Reform beziehen. Der Bundesrat beschließt das Budgetbegleitgesetz inkl. Pensionsreform am 23. Juni, danach beurkundet Bundespräsident Thomas Klestil das Gesetz. Die nächsten Sitzungen des Nationalrates sind für 17. und 18. Juni und dann erst wieder für 8. Juli anberaumt. (APA)