Über die jetzige Reform nach Beurkundung durch Klestil
Redaktion
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Wien - Eine Volksabstimmung zur jetzt beschlossenen
Pensionsreform ist verfassungsrechtlich nicht mehr machbar, sobald
der Bundespräsident das Budgetbegleitgesetz beurkundet hat. Rein
theoretisch wäre also eine Volksabstimmung nur dann möglich, wenn
sich der Nationalrat in den nächsten Tagen doch noch zu einem solchen
Schritt entschließen sollte, erklärte der Verfassungsrechtler Heinz
Mayer Sonntag im ORF-Parlamentsmagazin "Hohes Haus". Die von
Vizekanzler Herbert Haupt (F) angekündigte Volksabstimmung kann sich
also nicht mehr auf die vergangenen Mittwoch beschlossene Reform
beziehen.
Der Bundesrat beschließt das Budgetbegleitgesetz inkl.
Pensionsreform am 23. Juni, danach beurkundet Bundespräsident Thomas
Klestil das Gesetz. Die nächsten Sitzungen des Nationalrates sind für
17. und 18. Juni und dann erst wieder für 8. Juli anberaumt. (APA)
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