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Oliver Voigt bis Ende 2010 Geschäftsführer der News-Gruppe, heute "Österreich"-Chef.

Foto: APA/Hochmuth

Wien - Dem STANDARD liegt eine anonyme Sachverhaltsdarstellung vor, adressiert an die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption. Thema: Die Auflagenfälschung der Verlagsgruppe News, die deren neuer Manager Axel Bogocz offengelegt und korrigiert hat. 

Die Sachverhaltsdarstellung richtet sich gegen Oliver Voigt, von 2006 bis Ende 2010 Geschäftsführer der News-Gruppe, und "unbekannte Täter". Das dreiseitige Schreiben erhebt den Verdacht des Betrugs nach den Paragraphen 146, 147 und 148 des österreichischen Strafgesetzbuchs. 

Voigt erklärte dazu auf Anfrage des STANDARD wie schon bisher zu den Fälschungen: "Ich habe dazu nichts zu sagen." Für Voigt gilt die Unschuldsvermutung. 

Grundsätzlich gilt: Liegen der Staatsanwaltschaft solche Sachverhalte vor, muss sie diese prüfen. Grundfrage ist dabei zunächst, ob diese Staatsanwaltschaft für solche Sachverhalte zuständig ist.

Eingang bestätigt, Anzeige an Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet

Oberstaatsanwalt Martin Ulrich bestätigt am Freitag gegenüber dem STANDARD den Eingang einer solchen anonymen Anzeige. Diese sei an die Wiener Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden, weil kein Schaden über fünf Millionen Euro ersichtlich gewesen sein. Bei der Staatsanwaltschaft Wien ist diese noch nicht eingelangt, sagt eine Sprecherin.

"Über Jahre"

Bogocz hatte im STANDARD-Interview erklärt, die Verlagsgruppe habe die Auflagen aller zehn der Auflagenkontrolle ÖAK gemeldeten Magazine "über Jahre" nach oben gefälscht. Die News-Gruppe meldete nun korrigierte Daten bis ins zweite Halbjahr 2010 zurück, also bis in Voigts Amtszeit an der Spitze des größten österreichischen Magazinkonzerns.

Die gefälschten Einzelverkäufe lagen etwa bei "Format", "Trend" und "e-media" doppelt so hoch wie der tatsächliche Absatz in Trafik und Supermarkt. Für "News" wurden statt realer 29.898 Hefte im Einzelverkauf 48.311 gemeldet. Für "profil" statt realer 14.650 21.505.

"Wirtschaftliche Konsequenzen"

Die Fälschung habe "unmittelbare wirtschaftliche Konsequenzen", da die Auflagen bei Anzeigenkunden wie Publikum einen "Kaufanreiz" bildeten, argumentiert die Sachverhaltsdarstellung. Sie behauptet einen "offensichtlichen Vorsatz", zu täuschen und "sich oder einen Dritten (den Verlag) unrechtmäßig zu bereichern".

Bogocz, seit Herbst 2011 News-Boss, verneinte im Gespräch mit dem STANDARD Folgen für Anzeigenkunden. Inserate würden nach den Leserzahlen der Media-Analyse gebucht und nicht nach den Auflagen.

Auch Konsequenzen für Kunden, die Beilagen buchten, verneinte Bogocz: Die Auflage zugelieferter Werbebeilagen richte sich nach den Druckauflagen und nicht nach den Verkaufszahlen, argumentierte er. 

Der anonyme Anzeiger oder die Anzeigerin legte der Sachverhaltsdarstellung eine Reihe Medienberichte über die Auflagenkorrektur bei. Obenauf der Artikel der Tageszeitung Österreich, die Voigt inzwischen führt. Die schrieb von "illegalen Mitteln" der News-Gruppe bei der Auflagenfälschung - diese zwei Jahre beginnen Monate vor Voigts Abgang bei News. (fid, DER STANDARD, 16.3.2012, online ergänzt)