Wien - Es sind schwerwiegende Vorwürfe, die die Wiener Stadtzeitung "Falter" in ihrer aktuellen Ausgabe gegen die Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt erhebt. Demnach sollen Polizisten, die Foltermethoden angewandt haben oder bei denen kinderpornografisches Material sichergestellt wurde, lediglich mit Geldstrafen bedacht und anschließend wieder in Dienst gestellt worden sein. Innenministerium und Verwaltungsgerichtshof (VfGH) waren laut "Falter" mit ihren Einsprüchen dagegen bis dato machtlos.

Über die Disziplinaroberkommission - laut dem Bericht intern auch "barmherzige Brüder" genannt - schreibt der "Falter": "Es ist ein verschwiegenes richterliches Tribunal, das im Geheimen urteilt, wann und ob korrupte Beamte ihren Job verlieren. (...) Man weiß bloß, dass das Gericht bei Polizeiangelegenheiten von Vertretern des Innenministeriums, des Bundeskanzleramts und der Personalvertretung beschickt wird. Es ist weisungsfrei. Und offenbar völlig entgleist."

Schwer misshandelt

Konkret geht der "Falter" auf den Fall Bakary J. ein. Der Schubhäftling war Ende August 2006 von Polizisten schwer misshandelt worden. Die vier Beamten wurden zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Was anschließend geschah, bezeichnet die Zeitung als "noch größeres Versagen", denn zwei der Verurteilten würden nach wie vor ihren Dienst versehen: "Einer bei der WEGA, einer beim Landeskriminalamt Wien. Die zwei anderen Beamten, trainierte Männer, der eine 43, der andere 48 Jahre alt, haben es noch besser erwischt. Sie wurden 'wegen psychischer Probleme' frühpensioniert und genießen eine stattliche Beamtenpension. Einer der Beamten ist so 'krank', dass er nun nebenbei für einen privaten Sicherheitsdienst arbeitet."

Auch Pädophile begnadigt

Auch "pädophile Polizisten" wurde laut "Falter" von der Disziplinarkommission begnadigt. So habe man im Rahmen der "Operation Sledgehammer" bei einem uniformierten Kollegen mehr als 1.100 Kinderpornofotos und ein Sexvideo mit Unmündigen auf dem Computer gefunden. Er habe vier Monate auf Bewährung erhalten und durfte zurück in den Dienst. Die Disziplinarbehörde des Innenministeriums habe den Beamten gefeuert.

Der Polizist legte laut "Falter" daraufhin bei der Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt Berufung ein. "Und die ließ ihre notorische Milde walten. Eine Entlassung sei bei pädophilen Polizisten zwar eine denkbare Sanktion, so urteilten sie, doch im konkreten Fall 'nicht ausreichend begründet'. Mit einer kleinen Geldstrafe in der Höhe von fünf Monatslöhnen sei es doch auch getan", so die Zeitung.

Erste Reaktion

Vom Innenministerium hieß es dazu in einer ersten Reaktion: "Für uns ist die Lage ganz klar. Der Disziplinaranwalt des Innenministeriums fordert seit sechs Jahren in allen Fällen die Entlassung. Wir sind überzeugt, dass die Verfehlungen derart schwerwiegend waren." (APA, 20.3.2012)