Graz - Jener Unterausschuss, der sich mit dem Fall Kampusch befasst, werde seine Arbeit Ende März abschließen und einen Bericht vorlegen, kündigte Ausschussvorsitzender Werner Amon (ÖVP) am Dienstagabend bei einer Diskussionsveranstaltung der steirischen VP in Graz an. Es werde voraussichtlich einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil geben, ob es eine Empfehlung Richtung Anzeige, Evaluierung oder Einsetzung eines U-Ausschusses geben werde, ließ er offen.

Zur Frage, ob man von unbefangener Expertenseite, etwa dem FBI, noch einmal auf den Fall "draufschauen" solle, meinte der VP-Politiker, "das könnte zur Objektivierung beitragen." In der Diskussion zum Fall vertrat Ex-OGH-Präsident Johann Rzeszut wiederholt die Ansicht, die Staatsanwälte hätten wissentlich wesentliche Ergebnisse der Polizeiarbeit ignoriert und sich frühzeitig auf Wolfgang Priklopil als Einzeltäter festgelegt. Persönlich wurde die Auseinandersetzung, als er behauptete, einer der Polizeiermittler hätte sich nicht das Leben genommen, hätte die Staatsanwaltschaft pflichtgemäß gearbeitet: Der Leiter der Grazer Staatsanwaltschaft und Kampusch-Sonderermittler Thomas Mühlbacher widersprach heftig: Nach 18 Stunden Vernehmungen von Natascha Kampusch sei für ihn im Kontext aller anderen Ergebnisse klar, niemand habe eine wahrscheinlichere Version liefern, geschweige denn beweisen können. Opfer und Beschuldigte hätten nach x-fachen Prüfungen das Recht, in Ruhe gelassen zu werden.

Während Christian Pilnacek, Sektionschef im Innenministerium, darauf pochte, dass die Justiz transparent sei und gut kontrolliert werde, fuhr Amon schwere Geschütze gegen die Staatsanwaltschaft auf: Mühlbacher warf er vor, einen geschmacklosen Vergleich mit einem Fußballspiel, wo sich auch jeder als besserer Experte sehe, angebracht zu haben, und sprach von "unerhörten persönlichen Angriffen" durch ihn und den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Werner Pleischl.

Amon stellte auch den Zusammenhang mit den gegen ihn laufenden Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche her und bestätigte am Rande der Veranstaltung gegenüber der APA, dass der Delegierungsantrag an die Generalprokuratur eingebracht worden sei. Dieser habe das Ziel, der Staatsanwaltschaft Wien die Ermittlungen zu entziehen. Er wiederholte als Begründung, es bestünden "erhebliche Zweifel an der Unbefangenheit". Er, Amon, rechne mit einer diesbezüglichen Entscheidung unmittelbar nach dem im Parlament über die Aufhebung seiner Immunität entschieden worden sei. Weitere rechtliche Schritte würden noch von seinen Anwälten geprüft. (APA)