Am 1. April tritt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Das Gesetz exsistiert seit knapp einem Jahr und die ARGE Daten will herausgefunden haben, dass die Vorbereitungen "offenbar chaotisch" abgewickelt wurden.

Durchleitstelle nicht genehmigt

Die Arge kritisiert, dass die sogenannte Durchleitstelle, eine vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) eingerichtete und vom Bundesrechenzentrum betriebene Stelle, die die Vorratsdaten von den Anbietern zu Polizei und Justiz weiterleitet, von den zuständigen Stellen nicht zeitgerecht bei der Datenschutzkommission zur Genehmigung gemeldet wurde. Sowohl der schon jetzt laufende Probebetrieb, als auch der mit 1. April startende Echtbetrieb erfolgen damit entgegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, schreibt die ARGE.

Unklarheit über Speicherpflicht

Internetanbieter die 2012 eine geplante Umsatzgrenze von 277.000 Euro überschreiten sind zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Rund 142 Unternehmen kommen über diese Grenze. Bisher hat das BMVIT allerdings nicht festgelegt, wieviele und welche es tatsächlich sind, wirft die ARGE Daten dem Ministerium vor. Es gibt bisher noch keine verbindliche Liste, welche Betreiber die Daten speichern müssen und welche nicht. Die ARGE Daten kritisiert, dass Bürger und Anbieter derzeit keine Möglichkeit haben zu erfahren, wer betroffen ist.

Hans G. Zeger, Obmann der ARGE Daten: "Gerade in der eMail-Nutzung kann es ein wesentliches Kriterium für die Auswahl des Anbieters sein, zu wissen, ob ein Provider den eMail-Verkehr 'bevorratet' oder er keine Aufzeichnungspflicht hat."

Aufzeichnungspflicht bei kleineren Anbietern

Kleinere Anbieter, bei denen die Aufzeichnungspflicht fraglich ist, stehen vor einem rechtlichen Problem,  Speichern sie ohne Verpflichtung, droht ihnen eine Verwaltungsstrafe, speichern sie nicht, obwohl sie laut Gesetz dazu verpflichtet sind, droht ihnen ebenfalls ein teures Verwaltungsverfahren, wenn die Polizei später Daten von ihnen benötigt.

Stopp der Vorratsdatenspeicherung gefordert

Auch die speicherpflichtigen Anbieter sind verpflichtet ihre Datenspeicherung beim Datenverarbeitungsregister zu melden. Dieser Pflicht ist ein Großteil der Anbieter, aufgrund der ungewissen rechtlichen Lage nicht nachgekommen. Die ARGE Daten fordert daher den Stopp der Vorrtasdatenspeicherung. (red, 29.03.2012)