Der als "Kalif von Köln" bekannt gewordene Türke wendet sich gegen die sofortige Ausweisung, die Köln am 2. Juni angeordnet hatte. Zudem klagt Kaplan gegen ihn verfügte Auflagen. Unter anderem darf er die Stadt Köln nicht verlassen. Eine andere Verpflichtung erfüllte der Islamist am Montag: Er habe sich wie verlangt bei der Polizei gemeldet, berichtete ein Sprecher.
Deutschland
"Kalif von Köln" wehrt sich gegen Ausweisung aus Deutschland
Noch zwei Verfahren gegen Kaplan anhängig
Köln - Der Islamistenführer Metin Kaplan wehrt sich
gegen seine sofortige Ausweisung aus Deutschland sowie behördliche
Auflagen. Beim Verwaltungsgericht Köln sind zwei entsprechende
Verfahren gegen die Stadt anhängig. Dies teilte das Gericht am Montag
mit
Kaplan hatte bis März eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen eines
Mordaufrufs verbüßt. Anschließend war er in Auslieferungshaft
genommen worden. Im Mai wurde er aus der Haft entlassen, weil das
Oberlandesgericht Düsseldorf seine Auslieferung an die Türkei als
unzulässig verworfen hatte. Vor dem Gericht sind noch zwei frühere
Verfahren Kaplans anhängig: So klagt er gegen die Aberkennung seines
Asyl-Status und gegen eine ältere Abschiebungs-Verfügung.(APA/dpa)