Köln - Der Islamistenführer Metin Kaplan wehrt sich gegen seine sofortige Ausweisung aus Deutschland sowie behördliche Auflagen. Beim Verwaltungsgericht Köln sind zwei entsprechende Verfahren gegen die Stadt anhängig. Dies teilte das Gericht am Montag mit

Der als "Kalif von Köln" bekannt gewordene Türke wendet sich gegen die sofortige Ausweisung, die Köln am 2. Juni angeordnet hatte. Zudem klagt Kaplan gegen ihn verfügte Auflagen. Unter anderem darf er die Stadt Köln nicht verlassen. Eine andere Verpflichtung erfüllte der Islamist am Montag: Er habe sich wie verlangt bei der Polizei gemeldet, berichtete ein Sprecher.

Kaplan hatte bis März eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen eines Mordaufrufs verbüßt. Anschließend war er in Auslieferungshaft genommen worden. Im Mai wurde er aus der Haft entlassen, weil das Oberlandesgericht Düsseldorf seine Auslieferung an die Türkei als unzulässig verworfen hatte. Vor dem Gericht sind noch zwei frühere Verfahren Kaplans anhängig: So klagt er gegen die Aberkennung seines Asyl-Status und gegen eine ältere Abschiebungs-Verfügung.(APA/dpa)