Die Berliner Polizei spürt Tatverdächtige
neuerdings auch mit der Versendung von heimlichen SMS-Nachrichten
auf. Nun will der Senat die Rechtslage für den Einsatz der
umstrittenen Fahndungsmethode prüfen lassen. Bis Mitte April dieses
Jahres hatten die Ermittler auf diese Weise 99 Gesuchte entdeckt, die
mit einem empfangsbereiten Handy unterwegs waren. Das geht aus der
Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, die am
Montag veröffentlicht wurde.
Erhebliche Bedenken von Datenschützern und Juristen
Innensenator Ehrhart Körting (SPD) räumte ein, dass es teilweise
erhebliche Bedenken von Datenschützern und Juristen gebe. Die
Verdächtigen selbst können die von der Kriminalpolizei versandten
Kurznachrichten nicht sehen.
50 Meter
Das Nachrichtenmagazin "
Spiegel
" hatte im April berichtet, dass
die Polizei mit Hilfe der heimlich verschickten Nachrichten den
Aufenthaltsort von Verdächtigen bis zu 50 Meter genau bestimmen
könne. Durch die verdeckten SMS-Nachrichten gebe es aktuelle
Verbindungsdaten, die von der Polizei bei Mobilfunkanbietern
abgefragt würden. Kritik habe unter anderem ausgelöst, dass die
Methode schon bei so genannten Bagatell-Delikten eingesetzt werde. (APA/dpa)