Wien - Der Bundeskommunikationssenat bestätigt das Urteil gegen Robert Ziegler, stellvertretender Chefredakteur des ORF Niederösterreich und Stiftungsrat. Ziegler hat das ORF-Gesetz verletzt, indem er die Mitarbeiter per Rundmail aufforderte, den norwegischen Attentäter Anders Breivik nicht als "christlichen Fundamentalisten" zu bezeichnen, sondern als "religiösen Fanatiker" oder vor allem als "Rechtsextremisten". Der Senat weist damit die Berufung des ORF gegen das Urteil der Medienbehörde KommAustria ab.
Neue Beschwerde
Die Beschwerde brachte die Initiative "Religion ist Privatsache" ein. Obmann des Vereins ist der emeritierte Universitätsprofessor und Physiker Heinz Oberhummer. Dem Vorstand gehören zudem Michael Franz und Eytan Reif an. Im ORF-Osterprogramm vermisst die Initiative, wie berichtet, religiöse Ausgewogenheit und erwägt die neuerliche Beschwerde bei der KommAustria. (prie, DER STANDARD, 3.4.2012)