Karlsruhe - Das deutsche Bundesverfassungsgericht hob ein Verbot von Filmaufnahmen bei einem Gerichtsverfahren über eine versuchte Geiselnahme auf. Die Höchstrichter stellten angesichts der Schwere der Tat das öffentliche Interesse an der Berichterstattung über die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten. (prie, DER STANDARD, 4.4.2012)