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Ottfried Fischer (im Bild bei einem Fototermin für die TV-Serie "Pfarrer Braun" zusammen mit Schauspieler Hans-Michael Rehberg) ließ zum OLG-Urteil über seinen Anwalt ausrichten: "Es war höchste Zeit, dass dieser Art Schmuddeljournalismus Grenzen aufgezeigt wurden."

Foto: dapd/Joerg Koch

München - Der Prozess um ein Sex-Video von Schauspieler Ottfried Fischer (58) wird neu aufgerollt. Das Oberlandesgericht hob am Dienstag den Freispruch für einen Journalisten auf. Die Urteilsbegründung des Landgerichts sei lückenhaft und widersprüchlich, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Er folgte damit in der Revisionsverhandlung dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Fischers Anwälten als Nebenklagevertretern. Die Anwälte des Ex-"Bild"-Reporters hatten dagegen beantragt, das Urteil nicht aufzuheben.

"Wir sehen auch dem kommenden Prozess gelassen entgegen. Denn an der Sachlage hat sich nichts geändert: Unser Reporter hat niemanden genötigt und nichts anderes wird die erneute Verhandlung ergeben", erklärte "Bild"-Sprecher Tobias Fröhlich. Ottfried Fischer teilte über seine Anwälte mit: "Ich bin sehr zufrieden. Es war höchste Zeit, dass dieser Art Schmuddeljournalismus Grenzen aufgezeigt wurden. Denn: Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt."

Freispruch im Mai 2011

Der Ex-"Bild"-Reporter war angeklagt, weil er den Schauspieler ("Der Bulle von Tölz") mit einem Sex-Video zu einem Exklusiv-Interview genötigt und dessen höchstpersönlichen Lebensbereich durch unbefugte Bildaufnahmen verletzt haben soll. Der Reporter hatte das Video, das Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten zeigt, für ein sogenanntes Info-Honorar in die Hände bekommen, es aber nach seiner Aussage nicht als Druckmittel für das Interview mit Fischer eingesetzt. Im Mai 2011 sprach ihn das Landgericht frei.

Das Oberlandesgericht kam zu dem Schluss, dass der Freispruch des Journalisten "der sachlich-rechtlichen Prüfung nicht standhält". Der Vorsitzende Richter Götzl ging mit der Vorinstanz hart ins Gericht. "In der Urteilsbegründung fehlt bereits die zusammenhängende Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten." Auch enthalte das Urteil beispielsweise keine Angaben, wie bestimmte Zeugen auf bestimmte Nachfragen reagiert hätten. "Wie waren die Angaben, wo decken sie sich, wo decken sie sich nicht, welche Angaben sind zu welchem Zeitpunkt glaubhaft?", fasst Götzl die aus seiner Sicht offenen Fragen aus dem vorangehenden Urteil zusammen.

Landgerichtsurteil angeblich mangelhaft

Die Anwälte des an Parkinson erkrankten Schauspielers äußerten sich zufrieden. Das Landgerichtsurteil sei fachlich mangelhaft gewesen. Die Verteidigung des Journalisten sieht indes kein strafrechtliches Verschulden, es habe keinen Grund gegeben, den Freispruch aufzuheben.

Das Amtsgericht hatte den Journalisten im Oktober 2010 zunächst zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht sprach ihn in der Berufungsverhandlung mit der Begründung frei, die Beschaffung der CD mit dem Sexvideo sei von der Pressefreiheit gedeckt. Verfahrensbeteiligte gingen am Dienstag davon aus, dass der neue Prozess in zwei bis drei Monaten vor dem Landgericht München beginnen könnte. (APA, 3.4.2012)