Provider noch nicht einig
Allerdings gibt es zwischen den in Österreich tätigen Mobiltelefon-Anbietern noch keine Einigung über die Modalitäten (der WebStandard berichtete). Infrastrukturminister Hubert Gorbach will sich nun als "Mediator" zwischen den alt eingesessenen und den jüngeren Betreibern versuchen, um ein Gleichgewicht herzustellen. Kommt es zu keiner Einigung, wäre die Regierung gezwungen, eine gesetzliche Regelung zu treffen. Eine entsprechende Verordnung ist nach Planungen des Infrastrukturministeriums im Herbst zu erwarten.
Zweiter für den Konsumenten wichtiger Punkt bei der Gesetzesnovelle: Die Anbieter sind künftig gezwungen, dem jeweiligen Kunden kostenlos Informationen über Einzelgespräche auf seinem Telefon abzugeben.
18 statt 4 Teilmärkte
Geändert wird durch das Gesetz ferner, dass der Telekommarkt künftig nicht mehr in vier sondern in 18 Teilmärkte gegliedert wird. Damit gebe es bessere Einflussmöglichkeiten, um auf Machtstellungen entsprechend zu reagieren: "Die Analyse dieser Märkte, die Beurteilung der Wettbewerbsintensität auf jedem einzelnen dieser Märkte und die Feststellung von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht werden eine differenziertere Regulierung als bisher möglich machen", erklärte Gorbach.
Neu ist außerdem, dass Nutzungsrechte an Mobilfunkfrequenzen unter Kontrolle der Regulierungsbehörde weitergegeben werden können. Dies gilt auch für bereits vergebene Frequenzrechte.
Das Gesetz soll am 3. Juli in den Verkehrsausschuss kommen, am 8. Juli im Plenum des Nationalrats und am 24. Juli im Bundesrat beschlossen werden. Unmittelbar nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt tritt die Novelle laut Infrastrukturministerium in Kraft.
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