Der Ministerrat hat am Dienstag das neue Telekommunikationsgesetz beschlossen. Damit hat man die letzte Chance genützt, die Neuregelung entsprechend EU-Vorgaben zeitgerecht auf den Weg zu schicken. Ein Beschluss im National- und Bundesrat ist für den Juli vorgesehen. Direkt im Anschluss tritt das Gesetz in Kraft. Für den Konsumenten wohl interessantester Punkt ist, dass künftig die Handy-Nummer bei einem Wechsel des Betreibers inklusive Vorwahl mitgenommen werden kann.

Provider noch nicht einig

Allerdings gibt es zwischen den in Österreich tätigen Mobiltelefon-Anbietern noch keine Einigung über die Modalitäten (der WebStandard berichtete). Infrastrukturminister Hubert Gorbach will sich nun als "Mediator" zwischen den alt eingesessenen und den jüngeren Betreibern versuchen, um ein Gleichgewicht herzustellen. Kommt es zu keiner Einigung, wäre die Regierung gezwungen, eine gesetzliche Regelung zu treffen. Eine entsprechende Verordnung ist nach Planungen des Infrastrukturministeriums im Herbst zu erwarten.

Zweiter für den Konsumenten wichtiger Punkt bei der Gesetzesnovelle: Die Anbieter sind künftig gezwungen, dem jeweiligen Kunden kostenlos Informationen über Einzelgespräche auf seinem Telefon abzugeben.

18 statt 4 Teilmärkte

Geändert wird durch das Gesetz ferner, dass der Telekommarkt künftig nicht mehr in vier sondern in 18 Teilmärkte gegliedert wird. Damit gebe es bessere Einflussmöglichkeiten, um auf Machtstellungen entsprechend zu reagieren: "Die Analyse dieser Märkte, die Beurteilung der Wettbewerbsintensität auf jedem einzelnen dieser Märkte und die Feststellung von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht werden eine differenziertere Regulierung als bisher möglich machen", erklärte Gorbach.

Neu ist außerdem, dass Nutzungsrechte an Mobilfunkfrequenzen unter Kontrolle der Regulierungsbehörde weitergegeben werden können. Dies gilt auch für bereits vergebene Frequenzrechte.

Das Gesetz soll am 3. Juli in den Verkehrsausschuss kommen, am 8. Juli im Plenum des Nationalrats und am 24. Juli im Bundesrat beschlossen werden. Unmittelbar nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt tritt die Novelle laut Infrastrukturministerium in Kraft.

tele.ring kündigt Verfassungsklage an

Der Mobilfunk-Provider tele.ring hatte, im Falle eines positiven Beschlusses ds neuen Telekommunikationsgesetzes eine Verfassungsklage angekündigt (der WebStandard berichtete ). (red/APA)