Wien - Um das neue Zeitarbeitsgesetz entbrennt ein Rechtsstreit. Die Personaldienstleister wollen die neue Abgabe von 110 Euro bekämpfen, die sie nach Auflösung des Zeitarbeitsverhältnisses ans AMS berappen müssen, wenn der Leiharbeiter in eine fixe Anstellung übernommen wurde.

Wechsel in die Stammbelegschaft "bestraft"

Im "Kurier" ist von einer "Strafsteuer" für fixe Jobs die Rede. Die heimischen Zeitarbeitsfirmen drohen dem Bericht zufolge mit einer Klage, weil sie die Auflösungsabgabe auch dann bezahlen müssen, wenn ihr Mitarbeiter gar nicht zum AMS (Arbeitsmarktservice) muss, sondern vom Betrieb, bei dem er gerade beschäftigt ist, fix übernommen wird. "Das ist eine Bestrafung für den Wechsel in die Stammbelegschaft", kritisierte Michael Wottawa, Chef der Zeitarbeitsfirma StartPeople. "Wir fassen daher eine Klage ins Auge", kündigte Wottawa an. Er ist auch Mitglied im Verband Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung (VZA).

Ein Viertel der Belegschaft bei StartPeople, vor allem gut qualifizierte Fachkräfte, wechsle pro Jahr fix zu einem Kunden. "Wir schaffen auf diese Weise fixe Jobs. In Deutschland gibt es dafür sogar eine staatliche Prämie, bei uns eine Strafe", so Wottawa. Die 110 Euro pro Kündigung fließen wie berichtet zum AMS. Die Hälfte der daraus fließenden Einnahmen soll zur Förderung älterer Mitarbeiter verwendet werden. (APA, 4.4.2012)