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Keine Idylle in Tirol - um die Nutzungsrechte wird weiter gestritten.

Foto: AP/Pleul

Innsbruck - Die Tiroler Oppositionsparteien Liste Fritz - Bürgerforum, FPÖ und Grüne haben gemeinsam eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen einen Teil des Flurverfassungsgesetzes (Agrargesetz) eingebracht. Im Fokus steht eine Bestimmung der Novelle aus dem Jahr 1984, die den Teilwaldberechtigten (am Gemeindegut Nutzungsberechtigten, Anm.) erlaube, nicht nur die gesamten Holzerträge, sondern die Hälfte aller übrigen Einnahmen zu lukrieren. Bis Mitte Mai habe nun die Tiroler Landesregierung Zeit, Stellung zu nehmen, hieß es bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Donnerstag.

Substanzwert für die Gemeinden

Die Holznutzungsrechte von Teilwäldern seien weitgehend im 18. Jahrhundert verteilt worden, erklärte der Landtagsabgeordnete Andreas Brugger (Liste Fritz). Damals wurden sie nicht mengenmäßig beschränkt, sondern auf eine bestimmte Waldfläche, die sogenannte Teilwaldfläche bezogen. Der Substanzwert, also alle über die Holznutzung hinausgehenden Erträge, sollten aber der Gemeinde zustehen. Gemäß Flurverfassungsgesetz sei das aber nicht der Fall, erklärte Brugger: "Und damit widerspricht es der bisherigen Judikatur des VfGH".

Durch die Novelle aus dem Jahr 1984 sei diese Unschärfe ins Gesetz gekommen, betonte der grüne Abgeordnete Georg Willi: "Durch unsere Eingabe wollen wir eine Änderung des Flurverfassungsgesetzes erreichen". Die zwölf notwendigen Mandatare der drei Oppositionsparteien hätten die Beschwerde unterzeichnet. Der Substanzwert stehe laut VfGH-Judikatur den Gemeinden zu. "Und diese Klarheit wollen wir auch bei den Teilwäldern haben", so Willi.

Begleitet von einer Prozessflut

"Recht muss Recht bleiben", sagt der Landtagsabgeordnete Richard Heis (FPÖ). Die Entwicklungen seit dem VfGH-Erkenntnis sei von einer Prozessflut begleitet. Die Geldvernichtung durch die Agrargemeinschaften und die Gemeinden müsse ein Ende haben. Es brauche Klarheit und daher hätten auch die Freiheitlichen die Beschwerde unterstützt, erklärte Heis.

Knapp vier Jahre nach dem Erkenntnis des VfGH schwelt der Streit zwischen Gemeinden und Agrargemeinschaftsvertretern unvermindert weiter. Viele Gemeinden warten nach wie vor auf die Erlöse aus dem Substanzwert, also auf jene Gewinne aus nichtlandwirtschaftlichen Einnahmen wie beispielsweise Jagdpacht, Schottergruben, Autobahnraststätten oder dem Verkauf von Bauland. Dabei stellte der VfGH in seinem Erkenntnis im Juni 2008 eindeutig fest, dass die Gemeinden und nicht die Agrargemeinschaften über das Gemeindegut verfügungsberechtigt sind. Im Wesentlichen bestätigte der VfGH damit seine Feststellung von 1982. (APA, 5.4.2012)