Wien - Poeten sind in der Regel arm - und die 2008 veröffentlichte Studie zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler belegt dies: Das Durchschnittseinkommen aus künstlerischer Tätigkeit beträgt im Bereich Literatur lediglich 3000 Euro im Jahr. In der Musik kann man aus überwiegend kunstnahen Tätigkeiten 14.000 Euro dazuverdienen und kommt so auf 19.000 Euro; in der Literatur geht das jedoch nicht: Man schafft lediglich 10.000 Euro zusätzlich - und diese überwiegend nur mit kunstfernen Tätigkeiten.

Doch zum Glück, könnte man sagen, gibt es die LiterarMechana, eine Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte im Bereich der Literatur. Als Treuhänder hebt sie Entgelte für die Verwertung ein und leitet diese an die Bezugsberechtigten weiter. Die Erträge aus der Bibliothekstantieme bleiben konstant, jene aus der Leercassettenvergütung aber gingen extrem zurück. Sandra Csillag, Geschäftsführerin der LiterarMechana, spricht sich daher für die sogenannte Festplattenabgabe aus. Und sie unterstützt die Initiative "Kunst hat Recht", die sich für ein neues Urheberrecht einsetzt.

Gegenwärtig werden in die Kassa der LiterarMechana pro Jahr rund 30 Millionen Euro gespült. Wichtigste Einnahmequelle ist die Reprografievergütung, die der Importeur von Kopierern, Scannern und Druckern zu entrichten hat.

Doch die Zahl der Bezugsberechtigten ist hoch. Im Jahr 2010 erhielten 70 Prozent - 6741 von insgesamt 9655 Berechtigten - maximal 1000 Euro ausgeschüttet. Immerhin gibt es einen Sozialfonds, den das Kulturministerium mit 1,16 Millionen Euro pro Jahr speist: Aus diesem werden Zuschüsse zur Pflichtversicherung gewährt und Ehrenpensionen für verdiente Autoren bezahlt.

Und dann gibt es noch die " sozialen und kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen", kurz SKE. 2010 wurden 1,02 Millionen Euro ausgegeben, rund ein Drittel davon für Stipendien. Zudem werden Veranstaltungen gefördert, Autoren erhalten in Notsituationen bis zu 5000 Euro. Und für 75 selbstständige Schriftsteller gibt es eine Lebensversicherung: Mit 60 Jahren bekommt man dieser einmalig 15.000 Euro ausbezahlt.

Generell steht die Bedürftigkeit im Vordergrund - auch bei Pensionszuschüssen. Bei den Verlegern hingegen werden, was manchem sauer aufstößt, die Besserverdiener bevorzugt: Damit ein Verleger in den Genuss einer Pension von derzeit 600 Euro im Monat kommt, muss der Verlag u. a. über zehn Jahre ein gewisses Mindestaufkommen an Tantiemen erreicht haben; Kleinstverleger sind somit ausgeschlossen.

Alexander Potyka sitzt als Chef des Picus Verlages im Aufsichtsrat der LiterarMechana. Er verteidigt die 2008 eingeführte Verlegerpension, die auch er einmal erhalten kann: "Man wollte den Unternehmer-Verlegern helfen. Ich wüsste nicht, wie man angestellte Verleger von großen Verlagen ausschließt. Ich hoffe, dass sie den Anstand haben, diese Pension nicht zu beantragen." Hoffen wir. (Thomas Trenkler, DER STANDARD, 10.4.2012)