Berlin - Der Aufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR war die erste Volkserhebung im kommunistischen Machtbereich. Mehr als eine Million Menschen in rund 700 Städten und Gemeinden waren daran beteiligt. Die Initialzündung ging von Berlin aus. Am 16. Juni trugen die Bauarbeiter der Stalinallee ihren Protest gegen die Lebensbedingungen in der DDR auf die Straße.

Zunächst ging es vor allem um die Arbeitsnormen, deren Erhöhung um zehn Prozent die Regierung Mitte Mai verordnet hatte. Der soziale Protest entwickelte sich aber schnell zu einer politischen Revolte mit Forderungen nach geheimen und freien Wahlen, dem Rücktritt der DDR-Regierung und dem Abzug der sowjetischen Besatzungstruppen.

Am 17. Juni kam es es landesweit zum offenen Aufstand. In weit mehr als 1.000 Betrieben und Genossenschaften wurde gestreikt. In Berlin demonstrierten Zehntausende vor dem Haus der Ministerien in der Leipziger Straße und an anderen Orten. In Bitterfeld, Görlitz und Halle übernahmen Streikkomitees sogar vorübergehend die Macht. In der gesamten DDR wurden rund 250 öffentliche Gebäude gestürmt. Aus zwölf Gefängnissen wurden Häftlinge befreit.

Die sowjetische Militärverwaltung verhängte in 167 der 217 Land- und Stadtkreise den Ausnahmezustand. Innerhalb weniger Stunden wurde der Aufstand von der sowjetischen Besatzungsmacht und DDR-Sicherheitskräften niedergeschlagen. Zwischen 50 und 125 Demonstranten wurden dabei getötet. Auch zehn bis 15 SED-Funktionäre und DDR-Sicherheitskräfte kamen bei den Unruhen ums Leben. Erst nach einer Woche hatten die Sicherheitsbehörden die Lage wieder ganz im Griff. Am 24. Juni wurde der Ausnahmezustand für die DDR aufgehoben, in Berlin, Leipzig und Halle sogar erst am 11. Juli.

In den Wochen und Monaten nach dem 17. Juni wurden zwischen 13.000 und 15.000 Personen verhaftet, mehr als 2.300 davon wurden verurteilt, zwei Mal wurde die Todesstrafe verhängt. 18 Menschen wurden von sowjetischen Soldaten standrechtlich erschossen. In der Bundesrepublik erklärte der Bundestag den 17. Juni bereits zwei Wochen nach dem Aufstand zum gesetzlichen Feiertag. Erst 1990 wurde er vom 3. Oktober - dem Tag der Wiedervereinigung - als nationaler Gedenktag abgelöst. (APA/AP)