"Wochenstundenentlastungs- und Rechtsbereinigungsverordnung"
Grund des Zorns der AHS-Lehrer ist die so genannte "Wochenstundenentlastungs- und Rechtsbereinigungsverordnung": Ab dem kommenden Schuljahr wird die Zahl der Pflichtwochenstunden - jeweils über vier Jahre gerechnet - in der Volksschule von 92 auf 90, in der Hauptschule von 127 auf 120, in der AHS-Unterstufe von 126 auf 120 und in der AHS-Oberstufe von 138 auf 130 gesenkt.
Die einzelnen Schulen können dabei selbst entscheiden, ob sie eine vom Ministerium vorgegebene so genannte subsidiäre Stundentafel verwenden oder Schwerpunkte in bestimmten Fächern setzen und dafür auf autonome Stundentafeln mit Bandbreiten und verpflichtenden Mindeststundenzahlen zurückgreifen. In der subsidiären Stundentafel sind etwa Reduktionen bei Geografie, Physik, Biologie, Latein sowie den Wahlpflichtfächern in der AHS-Oberstufe vorgesehen.
Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes
Für die BMHS gibt es keine vorgegebenen Stundentafeln, sie müssen die Stundenkürzung im Ausmaß von zwei Wochenstunden pro Klasse (bei HTL z.B. bedeutet das eine Reduktion der gesamten Wochenstunden von 195 auf 185) in den Schulgemeinschaftsausschüssen festlegen. Gelingt ihnen das nicht, entscheidet der jeweilige Landesschulrat. Bisher haben bereits rund zwei Drittel der BHS entschieden, welche Fächer gekürzt werden.
Die Lehrer befürchten durch die Stundenreduktion den Verlust von Arbeitsplätzen sowie weniger Chancen für Junglehrer auf eine Anstellung. Gebracht hat ihr Protest aber wenig: Die Verordnung ist in der vergangenen Woche kundgemacht worden und damit rechtskräftig, gegenüber dem von den Lehrern heftig bekämpften Entwurf hat sich dabei nur wenig geändert.
Kritik auch von Eltern
Kritik an der Streichung kam auch von den Eltern. Nach den ersten Streiktagen an den AHS konzentrierte sich ihr Unmut aber auch oft auf die Pädagogen, die den Unterricht ausfallen ließen.