Umweltorganisation erwägt rechtliche Schritte gegen Polizei - Aktivisten wurden bei der Besetzung des AKW Paks verhaftet
Redaktion
,
Von den bei der Besetzung des ungarischen
Atomkraftwerks Paks verhafteten Aktivisten der Umweltorganisation
Greenpeace sind nun auch die letzten sechs aus der Haft entlassen
worden. Dies teilte die Organisation in einer
Aussendung mit. Die fünf ausländischen sowie der ungarische Aktivist
haben Berufung gegen ihre Urteile eingelegt. Greenpeace prüft
außerdem rechtliche Schritte gegen die an der Räumungsaktion
beteiligten Polizisten.
Einreiseverbot
Die fünf Ausländer wurden laut Greenpeace ausgewiesen, sie haben
für ein Jahr Einreiseverbot erhalten. Der Ungar wurde wegen
"öffentlichen Aufruhrs" zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
Die Umweltorganisation überlegt eine Beschwerde bei der Europäischen
Kommission für Menschenrechte, da sie den ungarischen Polizeibehörden
bei der Räumung der Atomanlage "Gewaltexzesse" vorwirft. Beim
Polizeieinsatz seien mehrere Greenpeace-Aktivisten verletzt worden.
Außerdem seien die Verhafteten "Schikanen seitens der Behörden
ausgesetzt" gewesen. So haben man ihnen 20 Stunden lang das Essen
verweigert und sie hätten die Toilette nicht benützen dürfen.
An AKW Paks gekettet
Die ungarischen Behörden hatten am 12. Juni 21
Greenpeace-Aktivisten verhaftet, nachdem diese sich an das
Eingangstor des ungarischen Atomkraftwerkes Paks gekettet hatten (
derStandard.at
berichtete). Sie wollten damit gegen die Verlängerung der Lebenszeit des Kraftwerkes
und gegen die Übernahme des EURATOM-Vertrages in die EU-Verfassung
demonstrieren. Von den Verhafteten blieben schließlich sechs Personen
in Haft, darunter zwei Männer und eine Frau aus Österreich. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.