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Win-win-Situation sorgt für schnellen Deal: Finanzministerin Fekter braucht das Geld. Ihre Schweizer Amtskollegin Widmer-Schlumpf will Steuerstreitereien beenden.

Foto: APA/EPA/Christophe Karaba

Das Schwarzgeldabkommen zwischen Österreich und der Schweiz wird überraschend schnell abgeschlossen. Für Freitag ist ein Treffen zwischen Finanzministerin Maria Fekter und ihrer Schweizer Amtskollegin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern angesetzt, bei dem der Vertrag unterzeichnet werden soll. Das Abkommen ist ein Eckpfeiler des österreichischen Sparpaketes: Auf Schwarzgelder in der Schweiz wird eine einmalige Abgeltungssteuer erhoben, auch künftige Erträge werden erfasst. Fekter erhofft sich für 2013 Einnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro aus der Vereinbarung. Der Abgeltungssteuersatz für Österreich wird niedriger ausfallen als jener für Deutschland.

Das Schwarzgeldabkommen zwischen Österreich und der Schweiz könnte schneller abgeschlossen werden als gedacht. Der Ministerrat erteilte dem verhandelnden Beamten im Finanzministerium am Mittwoch eine Vollmacht, um den Vertrag mit der Schweiz finalisieren zu können.

Am Freitag wird Finanzministerin Maria Fekter zu ihrer Schweizer Amtskollegin Eveline Widmer-Schlumpf reisen, bestätigte das Ministerium in Bern auf Anfrage des Standard. Dabei wird die Unterzeichnung des Schwarzgeldabkommens "ins Auge gefasst", hieß es aus dem Finanzministerium in Wien. Nachsatz: Noch werde verhandelt, "das Ei sei noch nicht gelegt". Sollte der Deal stehen, wäre eine Unsicherheit rund um das von SPÖ und ÖVP geschnürte Sparpaket beseitigt. Die Regierung plant bereits mit Einnahmen von einer Milliarde Euro aus dem Schwarzgeldabkommen für 2013. Ab 2014 soll die Vereinbarung 50 Millionen Euro jährlich bringen.

Die Eckdaten der Vereinbarung: Österreicher, die Schwarzvermögen in der Schweiz geparkt haben, können sich mit einer einmaligen Nachzahlung von ihren Steuerschulden freikaufen. Regelmäßige Erträge aus dem Schwarzgeld (Zinsen) sollen jährlich mit einer Quellensteuer belegt werden. Das Abkommen orientiert sich an Vereinbarungen, die Deutschland und Großbritannien mit der Schweiz geschlossen haben. Dabei gibt es Unterschiede: Q Die Abgeltungssteuer zwischen Deutschland und der Schweiz soll 21 bis 41 Prozent des Vermögens betragen. Ursprünglich waren 19 bis 34 Prozent vorgesehen. Das CDU-geführte Finanzministerium will sich mit der Erhöhung der Sätze die notwendige Zustimmung der SPD und der Grünen zum Vertrag holen.

Die Regierung in Österreich peilte ursprünglich selbst maximal 34 Prozent an. Ob sie eine Erhöhung durchsetzt, ist fraglich: Aus dem Finanzministerium heißt es dazu nur, dass es die Höchstquote von 41 Prozent für österreichische Steuerflüchtlinge keinesfalls geben wird. Als Grund wird angegeben, dass die Kapitalertragsteuer in Österreich seit 1993 einheitlich bei 25 Prozent liege und niedriger sei als der alte Satz in Deutschland. Dort galt bis 2009 eine gestaffelte Kapitalertragsteuer von 20 bis 35 Prozent.

  • Die Deutschen (und Briten) haben mit der Schweiz nachverhandelt, um Erbschaftsfälle zu erfassen. Verstirbt der Inhaber eines Schwarzgeldkontos in der Schweiz und vererbt das Vermögen, fällt eine Steuer von 50 Prozent an, sofern der Erbe sein Vermögen nicht deklariert. Da in Österreich seit August 2008 keine Erbschaftssteuer eingehoben wird, dürften die Erben von Steuerhinterziehern günstiger davonkommen.
  •  Die entscheidende Frage für die EU-Kommission wird sein, wie mit den künftigen Erträgen von den Schwarzgeldkonten umgegangen wird. EU-Bürger zahlen auf Zinserträge in der Schweiz eine Quellensteuer von 35 Prozent. Dabei wird die Steuer einbehalten, Informationen über den Kunden aber nicht an EU-Steuerbehörden weitergegeben. Deutschland und Großbritannien haben auf die Bedenken der EU-Kommission reagiert und die ursprünglich in ihren Abkommen enthaltene Besteuerung von Zinserträgen ausgenommen. Erfasst von der künftigen Steuer sind alle anderen Kapitaleinkünfte wie Dividenden und Veräußerungsgewinne.

Ob auch Österreich und die Schweiz diese Ausnahme vereinbaren, ist unklar. Aber selbst wenn, geht das Finanzministerium davon aus, dass die veranschlagten Einnahmen von 50 Millionen Euro pro Jahr ab 2014 aus dem Vertrag halten werden. Weil einige der Zusatzvereinbarungen wie die Erbschaftsregel für Österreich nicht gelten, dürfte 2013 aber auch nicht mehr als die geplante Milliarde fließen.

Damit das Geld überhaupt fließt, muss nach der Vertragsunterzeichnung alles rasch gehen. Der Gesetzgebung in Bern ist langwierig: Die beiden Parlamentskammern (Nationalrat und Ständerat) treten zu vier Sitzungsperioden im Jahr zusammen. Im Regelfall dürfen die Kammern nicht in derselben Periode ein Gesetz oder einen Vertrag beschließen, sondern müssen eine Sitzungsrunde abwarten. Hinzu kommt die Referendumsfrist: Wenn ein Gesetz beschlossen ist, gilt eine 100-Tage Wartefrist. In dieser Zeit können Gesetze nicht in Kraft treten, um Gegnern die Chance zu geben, ein Referendum zu initialisieren. Soll alles glattgehen, müsste der Vertrag spätestens im Juni im Schweizer Parlament vorgelegt werden.(András Szigetvari, DER STANDARD, 12.4.2012)