Wien - Die Bank Austria hat in der Madoff-Affäre erneut eine Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen, diesmal in zweiter Instanz. Laut Oberlandesgericht (OLG) Wien handelte die Bank als Prospektkontrollorin für den Primeo-Fonds, dessen Gelder letztendlich beim verurteilten US-Milliardenbetrüger Bernard Madoff landeten, grob fahrlässig. Das berichtete das "WirtschaftsBlatt" am Donnerstag. Der Primeo-Fonds hätte der Urteilsbegründung zufolge in Österreich gar nicht angeboten werden dürfen. Die Bank kündigte Berufung an und verweist auf bisherige OLG-Urteile zu ihren Gunsten.
Das Vermögen des Primeo-Fonds wurde nicht von einer Depotbank verwahrt, sondern floss direkt in den Managed Account von Madoff. "Aufgrund des Fehlens einer Depotbank war das öffentliche Anbieten des Primeo Select Fund in Österreich unzulässig", schreibt der OLG-Richter laut Zeitung. Auch am Fondsprospekt stößt sich das Oberlandesgericht: Dieser sei nicht gesetzmäßig gestaltet gewesen, weswegen die Anleger die Qualität der Wertpapiere und Veranlagungen nicht beurteilen hätten können. Zwar wurde im Prospekt eine Depotbank erwähnt, diese sei jedoch nur eine "inhaltsleere Worthülse", zitiert das "WirtschaftsBlatt" aus dem Urteil. Die Beklagte, so das OLG, habe daher "grob fahrlässig" gehandelt, "indem sie die Prospekte dennoch als Prospektkontrollor unterfertigte".
Die Bank Austria wird gegen das Urteil berufen. Ein Sprecher verwies gegenüber der Zeitung auf eine "Reihe bisheriger OLG-Entscheidungen", die die Sache "deutlich anders" gesehen hätten. "Die Verantwortung und Rolle der Depotbank HSBC sowie die Funktion eines Managed Accounts wird in der jüngsten Entscheidung unrichtig beurteilt", meint das Institut. Bis dato lägen in der Causa Primeo zwei rechtsgültige Urteile vor, die beiden zugunsten der Bank ausgegangen seien. (APA)