Wien - Die Justiz hat die Ermittlungen gegen Michael Kloibmüller, Kabinettschef von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), eingestellt. Entsprechende Berichte von "Kurier" bzw. Ö1-"Morgenjournal" bestätigten er selbst sowie die Staatsanwaltschaft Wien am Donnerstag. In der Causa ging es um den Vorwurf des Geheimnisverrats und der Nötigung. Der Kabinettchef freute sich nun, "dass der Gerechtigkeit Genüge getan wurde".

Kloibmüller soll im Vorjahr Ermittlungsinformationen an einen externen Berater weitergegeben haben, und zwar an Christoph Ulmer, seinen Vorgänger als Kabinettchef. Der war damals mittlerweile Geschäftsführer der Agentur Headquarter, die mit dem Innenministerium einen Beratervertrag hatte. Der Vorwurf der Nötigung bezog sich auf angebliche Drohungen Kloibmüllers in Richtung Telekom - er soll bei einem Treffen mit Vertretern des Unternehmens die Informationspolitik des Konzerns in Zusammenhang mit früheren Zahlungen an den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly als zu offensiv kritisiert und vor unangenehmen Konsequenzen gewarnt haben.

Klausel rechtfertigt Informationsweitergabe

Beide Vorwürfe sind nun vom Tisch. Der Vertrag zwischen Headquarter und Ministerium enthielt eine Verschwiegenheitsklausel, und schon Ende des Vorjahres kam das Oberlandesgericht Wien zum Schluss, dass insofern die Weitergabe von geheimen Informationen gerechtfertigt sei, bestätigte Staatsanwaltssprecher Thomas Vecsey. Und der Verdacht der Nötigung habe sich aufgrund der entsprechenden Zeugenaussagen - unter anderem vernommen wurde Telekom-Chef Hannes Ametsreiter - "nicht erhärtet".

Was Kloibmüller naturgemäß mit "Erleichterung" zur Kenntnis nimmt: "Ich bin reingewaschen". Die "Betroffenheit" durch die Ermittlungen sei "doch sehr groß" gewesen, vor allem für seine Familie. Nun sei der Fall "rechtskräftig abgeschlossen". Ausdrücklichen Dank richtet er auch der Innenministerin aus: "Sie wurde kritisiert, weil sie sich vor mich gestellt hat. Dadurch ist im Endeffekt auch ihr recht gegeben worden." Mikl-Leitner hatte mit justizkritischen Stellungnahmen in der Causa teils die Standesvertreter gegen sich aufgebracht.

Staatsanwaltschaft skeptisch

Vom Tisch ist laut Kloibmüller seine im Vorjahr angekündigte Klage gegen Ametsreiter und Personen aus dessen Umfeld. Die Zeugenaussagen seien "korrekt" gewesen und hätten die Vorwürfe nicht wiederholt. Er wolle "nicht Öl ins Feuer gießen".

Bei der Staatsanwaltschaft geht man indes nicht mit dem Oberlandesgericht Wien d'accord, was die Auslegung der Verschwiegenheitspflichten betrifft ."Amtsgeheimnisträger können ihre Amtsverschwiegenheit nicht an Private übertragen", zumal auf Basis eines privatrechtlichen Vertrags, so der Behördensprecher. Beim Justizministerium wurde deshalb eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes angeregt. Damit würde der OGH über die Grundsatzfrage entscheiden, ob solche Ausnahmen möglich sind. Das Justizministerium prüft laut ORF-Radio die Anregung noch. (APA, 12.4.2012)