Foto: Screenshot, AKVorrat.at

Seit 1. April gilt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung. Inzwischen haben mehr als 101.000 NutzerInnen die Online-Petition zeichnemit.at gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) unterzeichnet. Dies meldete die Bürgerinitiative des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat).

"Das Signal an die Politik ist glasklar"

Die Initiatoren der Aktion sehen ihr Engagement gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene bestätigt. AKVorrat-Sprecher Thomas Lohninger sagte dazu: "Das Signal an die Politik ist glasklar: Sie muss sich nun so bald wie möglich auf EU-Ebene gegen die Vorratsdatenspeicherung aussprechen und mit der Evaluierung sämtlicher Terrorgesetze beginnen."

Verfassungsklage

Bis Mitte Mai können UserInnen eine weitere Initiative des AKVorrat unterstützen, und zwar als Mitkläger der Verfassungsbeschwerde gegen das österreichische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Es wird eine Aufhebung der VDS angepeilt, indem der Verfassungsgerichtshof die Umsetzung der EU-Richtlinie als verfassungswidrig erklärt. Damit soll die umstrittene Vorratsdatenspeicherung auch national bekämpft werden.

Liste von Anbietern, die Daten "auf Vorrat" speichern

Parallel dazu informiert ARGE Daten BürgerInnen über eine "inoffizielle" Liste, welche Telefon- und Internetanbieter Daten "auf Vorrat" speichern und hat dazu einen Musterbrief veröffentlicht. Die ARGE Daten hatte im Vorfeld die Vorbereitung der VDS als "chaotisch" kritisiert – der WebStandard berichtete.

"Böses Omen für einen Rechtsstaat"

Zudem unterzieht die Datenschutzkommission die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei BMVIT, Bundesrechenzentren sowie den Telekom- und Internet-Anbietern, heißt es in einer aktuellen Aussendung von Hans Zeger, Mitglied des Datenschutzrates und ARGE Daten-Obmann. Dass die Vorratsdatenspeicherung ohne ausreichende Datenschutz-Genehmigung erfolge sei ihm zufolge ein "böses Omen für einen Rechtsstaat, der diesen massiven Grundrechtseingriff mit Terror- und Kriminalitätsbekämpfung rechtfertigt und offenbar die eigene Rechtsordnung nicht so genau nimmt. Operate and Violete eben." (red, derStandard.at, 13.4.2012)