Wien - Der börsenotierte Baustoffkonzern Wienerberger will bei der kommenden Hauptversammlung am 11. Mai von den Aktionären einen höheren Schutzwall gegen feindliche Übernahmen einziehen lassen. Der Schwellenwert für das Vorliegen einer kontrollierenden Beteiligung im Sinne von § 22 Abs. 2 Übernahmegesetzes (ÜbG) soll auf 20 Prozent gesenkt werden, heißt es in der am Freitag im "Amtsblatt" der "Wiener Zeitung" veröffentlichten HV-Tagesordnung.

Die Wienerberger-Aktien stehen fast zur Gänze im Streubesitz. "Hält ein Investor bereits 20 Prozent der Stimmrechte, kann dies aus heutiger Sicht in der Hauptversammlung zu einer relativen Stimmrechtsmehrheit und damit zur Kontrollmöglichkeit eines Investors über die Gesellschaft führen. Vor diesem Hintergrund scheint die im Übernahmegesetz festgelegte Schwelle von 30 Prozent der Stimmrechte zu hoch, um das berechtigte Interesse der Aktionäre der Gesellschaft an der Wahrung des übernahmerechtlichen Konzerneingangsschutzes angemessen zu reflektieren", heißt es auf der Homepage des Unternehmens zu diesem Beschlussvorschlag als Begründung.

Wienerberger will bei der HV auch den Aufsichtsrat verkleinern. Die Aktionäre sollen beschließen, den AR innerhalb der satzungsmäßigen Grenzen von drei bis zehn Mitgliedern von derzeit neun Mitgliedern auf insgesamt acht Mitglieder zu verringern, heißt es in der Agenda. Die Begründung: Franz Rauch scheidet als Aufsichtsrat aus, eine Wiederwahl bzw. Neuwahl ist nicht vorgesehen. (APA, 13.4.2012)