Innsbruck - Im Zusammenhang mit einem "unschönen" Eintrag über ihren Arbeitgeber auf Facebook sind in Tirol drei Frauen fristlos entlassen worden. Eine der Betroffenen hatte sich auf ihrer Profilseite namentlich über ihren Chef geäußert, die zwei Arbeitskolleginnen und Freundinnen stimmten dem mittels dem "Gefällt mir"-Knopf zu, bestätigte Arbeiterkammer-Jurist Thomas Radner.

Für eine fristlose Entlassung brauche es einen wichtigen Grund, wie beispielsweise Diebstahl oder auch Ehrenbeleidigung. Ob letzteres eine berechtigte Begründung sei, müsse geklärt werden. "Eine Unmutsäußerung im geschützten Freundeskreis ist arbeitsrechtlich nicht relevant", erklärte Radner. Offen sei auch die Frage, inwiefern man mit derartigen, abgegrenzten Postings umgehe und ein "Daumen hoch" (Gefällt mir) als Beleidigung gelte, führte der Arbeitsrechtler aus. Alle drei Frauen würden gerichtlich vorgehen. "Die Arbeiterkammer gewährt den Betroffenen Rechtsschutz", sagte Radner. Eine Klage sei allerdings noch nicht eingebracht worden.

Der Fall hatte sich in den vergangenen Wochen zugetragen. Obwohl der Arbeitgeber selbst nicht unter den 243 Facebook-Freunden der Mitarbeiterin war, erfuhr er von dem Eintrag. Er entließ die drei Frauen fristlos. Er habe sich von der abfälligen Äußerung persönlich diffamiert gefühlt, hieß es in einem Bericht der "Tiroler Tageszeitung".  "Man sollte mit dem Facebook-Profil so umgehen, als wäre es in der Öffentlichkeit. Es ist höchste Vorsicht geboten", appellierte der Rechtsexperte in dem Blatt, um derartige Probleme zu vermeiden. Auch wenn die Meldungen auf einen vermeintlich kleinen Kreis beschränkt seien, denn "nicht jeder Facebook-Freund ist auch ein wahrer Freund", meinte Radner. (APA, 13.4.2012)