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Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hat ihre neuen Antikorruptionsbestimmungen vorgelegt - nun sieht sie das Parlament am Zug und erwartet von den Parteien bis zum Sommer eine Einigung.

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Grafik: DER STANDARD

Wien - Unter Einbindung von Strafrechtsexperten verhandeln die Parlamentsparteien kommende Woche weiter über die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts - und dabei wohl vor allem darüber, was hierzulande künftig unter dem Anfüttern von Amsträgern, also Beamten und Politikern, konkret zu verstehen ist.

Bei einem Hintergrundgespräch am Freitag bewarb Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) jedenfalls erneut ihren umstrittenen Entwurf, ließ jedoch durchblicken, dass sich über einzelne Formulierungen in dem neuen Gesetz bis Sommer noch reden lässt - dann aber sollten die neuen Antikorruptionsbestimmungen stehen.

Mit ihrem Vorschlag würden acht der zehn Empfehlungen der Antikorruptionsgruppe des Europarats, kurz Greco genannt, umgesetzt, rechnete Karl vor - und damit könnte auch die neunte Empfehlung, das Ratifizieren der Europkonvention gegen Korruption, erfolgen (siehe Grafik). Die zehnte Empfehlung - strengere Bestrafung immaterieller Vorteile etwa bei einer Stellenausschreibung - soll noch von einer Arbeitsgruppe geprüft werden.

Zum umstrittenen Anfütterungsverbot erklärte die Ministerin, dass ein solches in den internationalen Empfehlungen gar nicht vorgesehen sei. Sie versicherte aber, dass die neue Regelung mehr Klarheit schaffen solle. Bloß: Der Entwurf von Karl sieht vor, dass Zuwendungen für Politiker und Beamte strafbar sein sollen, wenn diese "auf die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines möglichen Amtsgeschäfts" abzielen, wobei die Grenze der Geringfügigkeit in den Erläuterungen mit hundert Euro gemäß der regelmäßigen Judikatur beziffert wird.

Experten: 100 Euro zu hoch

Juristen wie Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler oder der Verfassungsrechtler Heinz Mayer bemängeln allerdings, dass damit Geschenke zur Stimmungspflege nicht erfasst seien, und erachten auch das straffreie Anfüttern bis zu hundert Euro als zu hoch. Natürlich müsse von der Justiz der konkrete Einzelfall betrachtet werden, argumentiert hingegen die Ministerin. Es gebe etwa wechselseitige Freundschaften, bei denen es eben zu gegenseitigen Einladungen komme. Andererseits könnten auch regelmäßige Zuwendungen von "nur" 80 Euro auch strafrechtlich relevant sein.

Ob nach dem Entwurf auch künftig Jagdeinladungen für Politiker möglich sind? Auch hier verweist Karl auf den Einzelfall. Die Justiz müsse dazu eben Zeugen laden und anhören. - Für neuen Stoff wie Zoff im Parlament ist nächste Woche also gesorgt. (Nina Weißensteiner, DER STANDARD, 14./15.4.2012)