Kommenden Dienstag, 10.30 Uhr, muss sich die Republik Österreich vor dem Verfassungsgerichtshof für das Rundfunkmonopol verantworten. Ein verhinderter Fernsehmacher will sie auf die durchaus beeindruckende Summe von 26.035.437 Euro und 67 Cent haftbar machen. Das Höchstgericht verhandelt die Causa öffentlich.

Andreas Sattler war ORF-Techniker. Mit dem Traum vom Privatfernsehen machte er sich selbstständig. Und glaubte so fest daran, dass er einen nicht mehr ganz neuen, aber dennoch imposanten Übertragungswagen anschaffte.

Londoner Lizenz

In den Neunzigerjahren kam Bewegung in die Sache, auch wenn das Sendemonpol des ORF im Fernsehen noch lange bestehen sollte. Ein Fernsehprojekt, an dem weitere ehemalige Fernsehmacher und ein späterer Manager der "Wiener Zeitung" beteiligt waren, wollte mit einer britischen Satellitenlizenz Programm für Österreich machen. Als Financiers im Gespräch war die damals noch potente skandinavische Fernsehholding SBS (Scandinavian Broadcasting Systems).

Ziemlich plötzlich zog sich die SBS freilich auch wieder zurück. Sattler hat dafür eine - nicht ganz unplausible - Erklärung: In einem Entwurf für ein neues Kabel- und Satellitenrundfunkgesetz tauchte ein origineller Paragraf auf: Der sollte Kabelbetreibern untersagen, im Ausland produzierte und für den österreichischen Markt bestimmte Programme einzuspeisen. Laut Kanzleramt wurde der Entwurf freilich so nie Gesetz.

Darauf dürfte sich auch die Argumentationslinie der Republik am kommenden Dienstag gründen. Sattlers Beschwerde macht nun Vermögensschäden geltend, für die die Republik zu haften habe - eben die 26 Millionen Euro.

Ein Indiz, dass Sattler nicht die allerbesten Chancen hat, sehen Juristen in einer Vorentscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Er verweigerte dem nicht zuletzt wegen seiner TV- Ambitionen verschuldeten Grazer die beantragte Verfahrenshilfe für seine Beschwerde - dem Vernehmen nach mangels Aussichten.

Sattlers verhinderter Partner SBS ist inzwischen Gesellschafter bei ATVplus. Gegen dessen Sendelizenz hat der Steirer ein Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof laufen (DER STANDARD berichtete). Auch hier werden ihm nur geringe Chancen eingeräumt. Käme er freilich durch, bedeutete das den Sendestopp von ATVplus. (Harald Fidler/DER STANDARD, Printausgabe, 18./19.6.2003)