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Erstmals seit dem Holocaust wurde 2010 mit Alina Treiger eine Frau in Deutschland zur Rabbinerin geweiht. Einen solchen religiösen Pluralismus würde Österreichs neues Israelitengesetz verhindern.
"Zwei Juden - drei Meinungen" ist ein gängiger Ausdruck für die Tatsache, dass es in der jüdischen Gemeinschaft sehr unterschiedliche Ansichten gibt, die gar nicht oft unter einen Hut passen. Und warum sollte es anders ein? Auch Christen leisten sich doch von jeher Zerwürfnisse in Glaubensfragen, und es würde keiner auf die Idee kommen, den Papst in Rom zum Schiedsrichter darüber zu machen.
Es ist gut möglich, dass es sinnvoll ist, das Israelitengesetz von 1890 zu ersetzen und die Beziehungen der Republik Österreich zu den verschiedenen jüdischen Strömungen auf eine zeitgemäße Basis zu stellen. Seit März liegt jedoch eine Regierungsvorlage vor, die enttäuscht: Im 21. Jahrhundert soll dem Judentum staatlicherseits eine quasi hierarchische Struktur aufgezwungen werden. Die Religionsfreiheit der verschiedenen Bekenntnisrichtungen würde wesentlich beeinträchtigt und in das Belieben einer Richtung - der Orthodoxie - gestellt.
Schlecht für Rabbinerinnen
Man fragt sich, was die Abgeordneten des Nationalrats verbrochen haben, dass ihnen durch Bundesministerin Claudia Schmied eine solch offensichtliche Missgeburt unterbreitet wird. Im Vorblatt zur Ministerialvorlage heißt es lapidar, der Gesetzentwurf habe "keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen". Das werden die vielen hundert Rabbinerinnen der konservativen und liberalen Bekenntnisrichtungen weltweit ganz anders sehen, wenn ihnen künftig von Staates wegen eine autoritative Ausübung des geistlichen Amtes in Österreich verwehrt bleiben wird. Vor mehr als hundert Jahren hatte der Diskurs um die Frauenordination im Judentum eingesetzt, bis 1935 schließlich Regina Jonas als erste Rabbinerin in Berlin ordiniert worden war. Das "Fräulein Rabbiner" wurde von den Nazis nach Auschwitz deportiert und im Dezember 1944 vergast. Heute bilden Frauen die Mehrzahl der Anfängerklassen an nichtorthodoxen Rabbinerseminaren in Nordamerika.
Der grundsätzliche Irrtum des Gesetzentwurfs liegt in der Annahme, beim Judentum handele es sich um eine einheitliche Religionsgemeinschaft. Anders wusste es sogar schon der Gesetzgeber von 1890: "Zwischen den extremen Richtungen in der Judenschaft, den Reformern und Orthodoxen, [...] besteht eine große, noch nicht abgeschlossene Zahl von Nuancen. Um deren Ansprüche klarzustellen, fehlt bei Abgang einer Hierarchie jedes Forum" (nachzulesen im Bericht des Ausschusses des Abgeordnetenhauses).
Ebenso stellte auch 2002 das Bundesverwaltungsgericht in Berlin fest: "‚Das Judentum‘ [stellt] ebenso wenig eine Religionsgemeinschaft im staatskirchenrechtlichen Sinne dar wie ‚das Christentum‘. Vielmehr fassen solche Gattungsbegriffe verschiedene Religionsgemeinschaften im Blick auf ihre zentralen Glaubensgehalte zusammen; sie beziehen sich dagegen weder auf eine die einzelnen Religionsgemeinschaften erfassende Organisation noch auf eine zentrale Lehrautorität."
In Deutschland hatte man seit 1989 einen Zuzug von fast 200.000 jüdischen Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion zu verzeichnen. Das Judentum wurde hierdurch lebendiger, aber das religiöse Spektrum differenzierte sich auch. Auf Bundesebene konstituierten sich seit 1997 drei Bekenntnisverbände: die Union progressiver Juden in Deutschland, Masorti Deutschland und der Bund traditioneller Juden.
Am Ende einer zwanzigjährigen Entwicklung stellte 2009 schließlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest: Es ist die Aufgabe des Staates, den Gleichheitsgrundsatz in der Behandlung der verschiedenen jüdischen Bekenntnisse anzuwenden und gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese Aufgabe ist nicht "innerjüdisch" zu organisieren. Vielmehr sind die Bekenntnisströmungen in ihrer Unterschiedlichkeit zu beachten und unabhängig voneinander zu würdigen.
Deutsches Vorbild
Der Zentralrat der Juden in Deutschland definiert sich spätestens seit 2006 als politischer Zusammenschluss liberaler, konservativer und orthodoxer Gemeinden und Landesverbände. Dies drückt sich auch in der Einrichtung zweier Rabbinerkonferenzen aus: der Orthodoxen und der Allgemeinen Rabbinerkonferenz. Auf diese Weise ist es gelungen, dem Grundrecht auf Religionsfreiheit gerecht zu werden und die staatliche Neutralität gegenüber den Bekenntnissen herzustellen. Ist das österreichische Rechtssystem dem deutschen so fremd, dass das Kultusamt im Unterrichtsministerium diese internationalen Realitäten völlig außer Acht lässt?
Es ist erst wenige Monate her, dass der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, in der Bamberger Synagoge sein Konzept für die jüdische Gemeinschaft in Deutschland beschrieb: "Es wächst das neue plurale Judentum in Deutschland. Das ist spannend und eine Herausforderung - und wir sind schon mittendrin. Die Pluralität ist die neue jüdische Normalität in Deutschland."
Diese Vision steht am Ende von zwanzig Jahren Tauziehen in der deutschen Politik und vor deutschen Gerichten um die Individualrechte der jüdischen Bekenntnisströmungen. Es wäre kein schöner Ausblick für Österreich, wenn Claudia Schmieds Edikt der Intoleranz wirklich Gesetz werden würde. (Walter Homolka, DER STANDARD, 16.4.2012)