Eisenstadt - Der Aufsichtsrat der BEGAS hat im Hinblick auf die dem Unternehmen von Dritten übermittelten Unterlagen am Montagabend einstimmig eine Prüfung nach Paragraf 95 Absatz 3 des Aktiengesetzes beschlossen. Das teilte Aufsichtsratspräsident Klaus Mezgolits nach Ende der Sitzung in Eisenstadt mit. Binnen zwei bis drei Wochen hoffe man zumindest auf "herzeigbare Ergebnisse". Geprüft würden alle innerhalb der vergangenen zehn Jahren tätigen - aktive sowie ehemalige - Vorstandsmitglieder, Prokuristen und die Geschäftsführer-Ebene von Töchtern und Enkeltöchtern der BEGAS.

Dass man sich nun die Personen in diesen Ebenen anschaue, sei "eine Sicherheitsgeschichte", so der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Günter Toth. Für die erste und zweite Ebene erfolge die Prüfung unabhängig davon, ob es Indizien gebe. Bei den unteren Ebenen würde nur geprüft, wenn dies indiziert sei. "Es ist aus heutiger Sicht kein Schaden für das Unternehmen entstanden. Dies ergebe sich zumindest aus den Unterlagen: "Aber wir wollen das jetzt genau prüfen", so Toth.

"Bewusst weit gefächert"

Der Auftrag sei "bewusst weit gefächert gehalten, um klar zu machen, dass es nicht darum geht, Pseudo-Prüfungen zu machen", erläuterte Mezgolits. Beim buchhalterischen Part ergehe der Prüfauftrag an die M & A Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgmbh in Wien. Die rechtlichen Aspekte betreffend, werde die Kanzlei Lansky, Ganzger und Partner aktiv werden.

Im Raum stehe, dass von Mitarbeitern Autos gekauft worden seien, die dann von Angehörigen benutzt wurden, so Mezgolits. Derzeit wisse man jedoch nicht, "ob es den gefestigten Verdacht einer strafbaren Handlung überhaupt gibt." Das Problem sei, "dass das Ganze viele Facetten hat."

Auf die Frage, ob die BEGAS Selbstanzeige erstattet habe, meinte Toth, es sei alles unternommen worden, um Schäden vom Unternehmen fernzuhalten. "Das heißt natürlich, dass wir auch in diese Richtung aktiv sind." Eine Selbstanzeige könne nach dem Finanzrecht für die Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen - etwa, wenn die Behörde bei Erstattung einer Anzeige noch nicht von sich aus Ermittlungsschritte eingeleitet hat - zu Strafbefreiung führen.

Verdacht: Privatausgaben über die Firma verrechnet

Man müsse sich von den Grundlagen ausgehend die Konten ansehen und schauen, in wieweit vertragsgerecht vorgegangen worden sei, beschrieb Richard Kohlhauser von M & A die Vorgangsweise bei der wirtschaftlichen Prüfung. Außerdem würden mögliche Abweichungen überprüft. "Was herauskommt, kann man momentan nicht sagen", dies sei erst nach Abschluss der Prüfung möglich. Die juristische Prüfung beziehe sich auf sämtliche Rechtsbereiche - von der zivilrechtlichen Seite über finanz- bis zu strafrechtlichen Fragestellungen, erläuterte Rechtsanwalt Gabriel Lansky.

Auslöser waren belastende Unterlagen, in denen es Medieninformationen zufolge um den Verdacht gegen Führungskräfte ging, Privatausgaben über die Firma verrechnet zu haben. Vorige Woche wurde Vorstand Rudolf Simandl auf eigenen Wunsch vorläufig beurlaubt. Es gilt die Unschuldsvermutung. (APA, 16.4.2012)