Wien - Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Dienstag die Strafen im Mordfall Israilow endgültig bestätigt. Es bleibt demnach bei lebenslang für Otto K., der den sicherheitsbehördlichen Erkenntnissen zufolge das in Wien begangene Verbrechen penibel geplant hatte, und 19 bzw. 16 Jahren Haft für zwei Komplizen. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits im vergangenen Februar die erstinstanzlichen Schuldsprüche bestätigt hatte, wurden nun vom OLG auch die Strafberufungen zurückgewiesen.
Der aus seiner tschetschenischen Heimat geflüchtete Asylwerber Umar Israilow war am 13. Jänner 2009 auf offener Straße in Wien-Floridsdorf erschossen worden. Der Staatsanwaltschaft Wien zufolge dürfte die Bluttat vom tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow in Auftrag gegeben worden sein. Der 27-jährige Israilow hatte gegen Kadyrow ein Verfahren wegen Folter-Vorwürfen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betrieben und sollte daraufhin entführt und gewaltsam nach Tschetschenien zurückgebracht werden. Als die Entführung scheiterte - Israilow wehrte sich heftig, als er von mehreren Männern nach einem Einkauf in einem Supermarkt überwältigt werden sollte -, "war das sein Todesurteil", so die Anklagebehörde.
Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Zusammenhang drei Männer wegen Beteiligung am Mord, versuchter Überlieferung an eine ausländische Macht und Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht gebracht: Otto K. war angeblich ein enger vertrauter Kadyrows und soll zumindest mit dessen Billigung das Verbrechen geplant haben. Suleyman D. hatte Israilow wochenlang ausspioniert, sich am Tatort befunden und die verbrecherischen Pläne mitgetragen, während Turpal-Aliy Y. Israilow gemeinsam mit dem unmittelbaren Täter Letscha B. verfolgte, in die Enge trieb und zu überwältigen versuchte.
Die tödlichen Schüsse gab laut Staatsanwaltschaft Letscha B. ab, der sich nach der Bluttat nach Tschetschenien absetzen konnte und von Kadyrow angeblich zum Chef einer Milizeinheit befördert worden sein soll. Die letzte Spur könnte Letscha B. in Großbritannien hinterlassen haben. Jedenfalls brachte das englische Innenministerium einen Asylwerber, bei dem es sich um den Flüchtigen handeln könnte, mit dem Fall Israilow in Verbindung und forderte auf diesen Verdacht hin seine Abschiebung. (Red./APA, 17.4.2012)