Wien  - Der Nationalrat macht den Weg frei zur Polizeireform. Konkret werden mit dem anstehenden Beschluss kommenden Donnerstag die acht Sicherheitsdirektionen, 14 Bundespolizeidirektionen und neun Landespolizeikommandanturen zu neun Landespolizeidirektionen zusammengefasst. Zweiter größerer Beschluss der Plenarsitzung ist die Einschränkung der Diplomatenpässe.

Diese Dokumente, die z.B. langes Anstehen bei Grenzkontrollen ersparen können, waren mit einer Ausnahmeklausel bisher recht großzügig vergeben worden. So waren mit Jahresanfang 3.138 Personen im Besitz eines Diplomatenpasses. Als öffentlich bekannt wurde, dass nicht nur Ex-Politiker, sondern auch Geschäftsmänner wie der Waffen-Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly mit solch einem Dokument verreisen, sah sich die Koalition letztlich zu einer Änderung der Gesetzeslage genötigt.

Konkret werden taxativ die Positionen aufgezählt, deren Inhaber in den Besitz eines Diplomatenpasses kommen sollen. Im Wesentlichen sind das neben dem Bundespräsidenten Regierungsmitglieder, Präsidenten bzw. Vizepräsidenten von Nationalrat und Bundesrat, Höchstgerichten und des Rechnungshofes, Volksanwälte, leitende Bedienstete des Außenministerium und sonstige Diplomaten.

Vorverlegte Inskription wird beschlossen

Nennenswert sind noch drei weitere Beschlüsse. Zwei davon betreffen die Unis. Die allgemein als Flop empfundene verpflichtende Voranmeldung wird mehr oder weniger durch eine vorverlegte Inskription ersetzt. Bachelor- und Diplomstudenten müssen sich bereits bis 5. September für das Wintersemester bzw. bis 5. Februar für das Sommersemester inskribieren, um für die Hochschulen eine bessere Planbarkeit zu gewährleisten.

Eine weitere Änderung des Universitätsgesetzes bringt eine Halbierung der Wartezeit für die Anerkennung von ausländischen akademischen Abschlüssen. Statt bisher sechs Monate haben Universitäten künftig nur noch drei Monate Zeit, um zu prüfen und zu entscheiden, ob der Abschluss nostrifiziert wird bzw. welche Ergänzungen geleistet werden müssen.

Novellierung des Israelitengesetzes

Eine Novellierung erfährt schließlich noch das 120 Jahre alte Israelitengesetz. Ziel der Novelle ist es, die Rechte der in Österreich lebenden Juden - etwa Feiertage und koschere Lebensmittel - stärker zu verankern. Zudem erhält die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) mit der Gesetzesänderung weitgehende Eigenständigkeit. Mit dieser Autonomie kann die IKG selbst bestimmen, wann eine Schule eine konfessionelle Schule ist und wer etwa auf ihren Friedhöfen bestattet wird.

Ihren Stolz auf das mit der Schweiz abgeschlossene Steuerabkommen nun auch vor dem Nationalrat ausdrücken kann Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP). Unter dem Subtitel "Der Finanzrahmen hält" hat die ÖVP die sogenannte Abgeltungssteuer zum Thema der "Aktuellen Stunde" gemacht. (APA, 17.4.2012)