Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) steht Online-Ärzten ablehnend gegenüber. Eine ärztliche Fernbehandlung sei laut österreichischem Ärztegesetz unzulässig. Dies gelte auch für Anbieter ärztlicher Leistungen mit Sitz im Ausland, so die Ärztekammer in einer Aussendung am Dienstag.
Hausverstand
Darüber hinaus baue man auf den Hausverstand der Österreicher, sagte ÖÄK-Präsident Walter Dorner: "Warum sollte bei uns jemand Geld für die Verschreibung von Medikamenten ausgeben, die ein Kassenarzt kostenlos verschreiben würde? Und zwar nach einer seriösen Untersuchung und nach Abwägung des erhofften Nutzens wie auch der Nebenwirkungen, die ja von der momentanen Situation jedes Patienten abhängen."
Recht
Aus juristischer Sicht würden die Online-Ärzte jedenfalls eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen: Zwar stelle die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123) fest, dass für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen grundsätzlich das Prinzip des Herkunftslandes gelte. Demnach komme das Recht jenes Staates zum Tragen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Gesundheitsdienstleistungen seien davon allerdings ausgenommen. Für sie gelte eine Sonderrichtlinie (2011/24), die festhalte, dass die Erbringung sämtlicher grenzüberschreitender Gesundheitsdienstleistungen - egal ob privat oder öffentlich finanziert - den Gesetzen jenes Landes unterliege, in dem die Leistung erbracht würde. Nachdem österreichische Ärzte per Gesetz dazu verpflichtet seien, ihre Patienten "direkt und unmittelbar" zu behandeln, gelte das auch für Internet-Ärztedienste, bei denen auch die Haftungsfragen ungeklärt seien. (APA, 17.04. 2012)