Wien - Der ORF-Reporter Ed Moschitz hat nun seine Beschwerde gegen die Republik Österreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingebracht. Angekündigt hatte er diesen Schritt wie berichtet bereits im März, und zwar wegen der seiner Ansicht nach "nicht hinnehmbaren Verzögerung" durch die Behörden in jenem Verfahren, das FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache angestrengt hatte. Konkret sehen Moschitz und seine Anwälte das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention) sowie das Recht auf wirksame Beschwerde (Art. 13 in Verbindung mit Art. 6) verletzt.

Die "überlange Verfahrensdauer unter Berücksichtigung der bisherigen Verfahrensergebnisse vor dem Hintergrund der langen Phase der Inaktivität und des Stillstands des Ermittlungsverfahrens" würden Moschitz in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzen, heißt es in der Beschwerde. Und da es im Vorverfahren nicht möglich sei, dagegen Rechtsmittel zu ergreifen, werde auch gegen das Recht auf wirksame Beschwerde verstoßen. 

Ermittlungen gegen Strache

Hintergrund des Verfahrens sind mittlerweile über zwei Jahre zurückliegende Dreharbeiten, bei denen Moschitz für eine Milieustudie über zwei jugendliche Skinheads mit den beiden Protagonisten zu einer FPÖ-Veranstaltung nach Wiener Neustadt gefahren war. Dort kam es vor laufender Kamera zu einer Begegnung mit Strache, die turbulent endete: Der FPÖ-Chef warf den Skinheads vor, Nazi-Sager getätigt zu haben, den ORF-Reporter bezichtigte er der Anstiftung. Wiewohl die Burschen Ansteckmikrofone trugen und die Kamera die Begegnung in voller Länge aufgezeichnet hatte, war der angebliche Sager am ORF-Band nicht zu hören. Gegen Strache wird deshalb wegen möglicher Verleumdung und falscher Beweisaussage ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt ein Gutachten über die Videokassette beauftragt.

Moschitz argumentiert, dass er als kriminalisiert gelte und und deshalb auch in der Ausübung seines Berufs behindert werde, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hatte zuletzt wie berichtet Kritik an der angeblich verzögerten Einholung des Gutachtens zurückgewiesen und einen Einstellungsantrag Moschitz' ins Treffen geführt. (APA, 18.4.2012)