Wien - Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) hat am Donnerstag Vorwürfe, die Hochschulen würden sich bei Stelleninseraten nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten, zurückgewiesen. Die Regelungen für den öffentlichen Dienst seien ohne Vorlaufzeit mit Jahresbeginn 2012 in Kraft getreten und die Umstellung sei somit in den Untersuchungszeitraum der AK-Studie gefallen, hieß es in einer Aussendung.

Wenig aussagekräftig

Das Forum Personal der uniko habe sich mit den neuen gesetzlichen Anforderungen zur Stellenausschreibung umgehend befasst und Ende Februar einen entsprechenden Textentwurf an alle Universitäten übermittelt. Die nun von der Arbeiterkammer veröffentlichten Ergebnisse über den Untersuchungszeitraum erstes Quartal 2012 hätten daher "wenig Aussagekraft".

"Die Universitäten haben hohes Interesse daran, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern faire und transparente Informationen im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung zur Verfügung zu stellen", erklärte die stellvertretende uniko-Generalsekretärin Doris Schöberl. Darüber hinaus seien alle Informationen zum Uni-Kollektivvertrag über die Seite des Dachverbands der Universitäten öffentlich zugänglich und einsehbar. (APA, 19.4.2012)