Wien - Weil Frauen beim EMS-Eignungstest für das Medizin-Studium in der Vergangenheit schlechter abgeschnitten haben als ihre Mitbewerber, sollen sie beim nächsten Durchgang an der Medizin-Uni Wien am 6. Juli bevorzugt werden. Laut einem von der HochschülerInnenschaft (ÖH) der Wiener Med-Uni beauftragten Gutachten des Juristen Joseph Marko von der Universität Graz ist der geplante "Ausgleichsfaktor", der die Ergebnisse der Frauen erhöht, jedoch rechtswidrig, wie "Die Presse Online" am Freitag berichtet.

Hintergrund: Der Testwert, der über die Zulassung entscheidet, soll erstmals nach Geschlechtern getrennt ausgewertet und die Ergebnisse der Frauen um einen "Ausgleichsfaktor" erhöht werden. Diese Art der Auswertung könnte zur Folge haben, dass eine Frau etwas schlechter abschneidet, aber dank "Ausgleichsfaktor" gleich gut wie ein besserer Mann gereiht wird. An der Medizin-Uni Wien waren zuletzt 56 Prozent der BewerberInnen Frauen; unter den Zugelassenen waren sie jedoch nur noch zu 43 Prozent vertreten.

"Umgekehrte und indirekte Diskriminierung"

Marko sieht in der genderspezifischen Auswertung "zwar das verfassungs- wie europarechtlich legitime Ziel des Ausgleichs einer objektiven Benachteiligung verfolgt", jedoch im Sinne des Prüfungsmaßstabes der Bundesverfassung sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine "umgekehrte und indirekte Diskriminierung", wie es in dem Gutachten wörtlich heißt. Die Maßnahme sei daher "nicht als 'angemessen' zu beurteilen" und in weiterer Folge "rechtswidrig".

Rückkehr zur ursprünglichen Auswertung

Die ÖH Med-Uni Wien fordert infolgedessen in einer Stellungnahme "mit Nachdruck" die Rückkehr zur ursprünglichen Auswertung und eine Einbindung der StudentenvertreterInnen in die weitere Neugestaltung des EMS-Tests. Frauenförderung gehöre zwar "weiter forciert, muss sich jedoch in rechtlich abgesichertem Rahmen bewegen und keine Diskriminierung von Männern darstellen", so Philipp Wimmer von der ÖH Med-Uni Wien. Die StudentInnenvertreterInnen hatten bereits bei der Ankündigung der Neuregelung durch die Uni angekündigt, im Falle von Rechtswidrigkeit TestteilnehmerInnen, die wegen der neuen Auswertungsmethode nicht zum Zug kommen, zu unterstützen. (APA, 20.4.2012)