Wien - Schlechte Nachricht für rund 7.000 Wirte und Hotelbesitzer: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Verordnung der Finanzministerin, die eine steuerliche Pauschalierung für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe ermöglicht, als gesetzeswidrig aufgehoben. Das Höchstgericht hat eine Reparaturfrist bis zum 31. Dezember 2012 gesetzt. Wie die neue Verordnung aussehen könnte, darüber wollte Finanzministeriumssprecher Harald Waiglein noch nicht spekulieren. "Wir müssen das jetzt einmal analysieren", sagte er.
Schon im März 2011 meldete der Unabhängige Finanzsenat Innsbruck in dieser Sache schwere Bedenken an und wertete die günstige Pauschalierung als Steuergeschenk. Bei einem Betrieb wurde in drei Jahren ein Steuervorteil aus der Pauschalierung von rund 360.000 Euro errechnet. Derzeit sieht die Pauschale - die bundesweit etwa 7000 Betriebe nutzen - so aus: Wenn der Jahresumsatz 255.000 Euro nicht überschreitet, dann fallen jährlich für Einkommens- und Umsatzsteuer pauschal 10.900 Euro an.
Fern von wirtschaftlicher Realität
Nach Ansicht des VfGH hat der auf Grundlage dieser Regelung ermittelte Gewinnbetrag in einer großen Anzahl von Fällen nichts mehr mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen zu tun. Außerdem hat das Finanzministerium im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof nicht erklären können, welche Erfahrungswerte für die Verordnung zur Steuerpauschalierung herangezogen wurden. Die betreffenden Unterlagen zur Verordnung wurden nämlich vernichtet, erläuterte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth. (APA, DER STANDARD, 21./22.4.2012)