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Das Steirische Kürbiskernöl ist eine der 14 österreichischen geschützten Herkunftsbezeichnungen. Nun könnten viele weitere österreichische Lebensmittel geschützt werden.

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Wien - 110 sogenannte Genussregionen gibt es in Österreich. Über diese Plattformen werden seit dem Jahr 2005 regionale landwirtschaftliche Produkte und Spezialitäten vermarktet: Beispielsweise Innviertler Surspeck, Osttiroler Berglamm oder der Sauwald-Erdäpfel. Nun wird daran gearbeitet, dass jede dieser Genussregionen zumindest eines ihrer Produkte, idealerweise ihr Leitprodukt, für das EU-Herkunftslogo einreicht. Am Ende dieses Prozesses könnten also 110 Marken entstehen, die das EU-Herkunftslogo haben. 

Damit wird also denkbar, dass beispielsweise die Pöllauer Hirschbirne, eine alte steirische Birnbaumsorte, eine geschützte geografische Angabe erhält, oder der Gurktaler luftgeselchte Speck. Schon jetzt haben einige heimische Produkte das EU-Ursprungslogo und sind gleichzeitig Teil des Genussregionen-Marketings. Am Bekanntesten: die Wachauer Marille und das Steirische Kürbiskernöl. 

Vulkanland-Schinken

Jahrelang war Österreich nicht besonders aktiv, was das EU-Ursprungslogo betrifft. Die meisten österreichischen Bezeichnungen wurden schon Mitte der 1990er-Jahre geschützt. Und so hat Österreich nur 14 solcher EU-Herkunftsmarken. Die zuletzt, ab 2000, dazugekommenen Produkte: Gailtaler Speck, Steirischer Kren und Mostviertler Birnmost. Andere Länder, vor allem die großen Agrarstaaten Italien und Frankreich, waren viel aktiver. 

Immer mehr wird den Lebensmittelmarketiers bewusst, dass so ein Schutz wertvoll ist und die Herkunftsbezeichnung bzw. die geografische Angabe (die EU unterscheidet da) verkaufsunterstützend wirkt, sowohl am Heimmarkt als auch im Export. Zu den wertvollsten und bekanntesten gechützten Marken zählen Parmaschinken, Lübecker Marzipan und (griechischer) Feta-Käse. Mit dem Logo werden Herstellungsweise und regionale Verankerung garantiert. Doch müssen die Zutaten nicht unbedingt aus der Region stammen, wie das Beispiel Lübecker Marzipan zeigt, der aus importierten Mandeln besteht. 

Künftig könnte auch der "Steirische Vulkanland-Schinken" aus dem Fleisch des Mangalitza-Schweins eine geografisch geschütze EU-Marke werden. Und dies, obwohl sich viele Steirer im Zuge der derzeit laufenden Bezirkszusammenlegungen von dem Begriff "Vulkanland" nicht besonders begeistert zeigen. Der Vulkanland-Schinken ist Teil des Genussregionen-Marketings der Steiermark.

Streit

Es waren die in der letzten Zeit bekanntgewordenen Streitfälle, die ins Bewusstsein gerufen haben, dass der rechtliche Schutz solcher Erzeugnisse ein strategisch wichtiger Schritt ist. Nachdem die Slowenen bei der EU um einen Schutz ihrer Krainer-Wurst (kranjska klobasa) angesucht haben, fürchtet Österreich nun, dass Eigenentwicklungen wie die Käsekrainer nicht mehr so genannt werden dürfen. Interessant: Im Rahmen des Regionenmarketings für die Steiermark spielt die Krainer bisher keine Rolle; es gibt zwar Ausseerland-Seesaibling, Hochschwab-Wild oder Murtaler Steirerkäs - aber keine (steirische) Krainerwurst. 

Anders bei einem weiteren Rechtsstreit mit Slowenien, dem ums Steirische Kürbiskernöl. Dieses hat sich Österreich bereits im Jahr 1996 von der EU schützen lassen.

Nicht zimperlich zeigten sich Österreich und Deutschland vor ein paar Jahren bei der Karlsbader Oblate (Karlovarské oplatky), für die die Tschechen Ursprungsschutz beantragten. Österreich und Deutschland legten sich quer, teilweise mit der Begründung, dass ausgewanderte Sudetendeutsche die süßen Schnitten jetzt außerhalb Tschechiens herstellten. Der salomonische Spruch der EU-Kommission 2011: Bis 2016 bleibt alles beim Alten. (Johanna Ruzicka, DER STANDARD, 23.4.2012)