"Positiv zu bemerken ist aber: Die Inserate der Ministerien bestehen nicht mehr bloß aus Abbildungen von Ministern."

Foto: Der Standard/Newald

STANDARD: Am Freitag will die Regierung auf dem Kahlenberg ihre neuen Antikorruptionsbestimmungen präsentieren. Haben Sie den Eindruck, dass es die Koalition endlich ernst meint?

Franz Fiedler: Durchaus - wegen der deutlichen Ankündigungen der Regierungsparteien, auch wenn es noch unterschiedliche Akzentuierungen gibt: Man hat sich da schon so stark aus dem Fenster gelehnt, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass es ein Zurück gibt.

STANDARD: Dem Vernehmen nach müssen Regierungsmitglieder wie Abgeordnete bald ihre Einkünfte nach folgendem Schema offenlegen: bis 1000 Euro, von 1000 bis 3500 Euro, bis 7000 Euro, über 7000 Euro. Eine klare Regelung oder wieder schwammiges Recht?

Fiedler: Natürlich wäre es im Sinne einer besseren Transparenz, wenn man die genauen Beträge einsehen könnte. Warum man diese verschleierte Regelung vorzieht, ist mir nicht ganz verständlich. Ein Grund dafür mag darin liegen, dass bei uns alles, was mit der Offenlegung von Einkünften zu tun hat, noch in einem sehr frühen Stadium steckt.

STANDARD: Nach Expertenkritik hat das Justizressort immerhin den Entwurf für das neue Korruptionsstrafrecht verschärft - zufrieden?

Fiedler: Ja - aus mehreren Gründen. Gegenüber dem ersten Entwurf wurde das neue Anfütterungsverbot verschärft. Dazu gibt es den Fortschritt, dass das Korruptionsstrafrecht auf inländische Abgeordnete ausgeweitet wird, auf Regierungsmitglieder, Bürgermeister und nunmehr auch auf sämtliche Bedienstete und Organe von Unternehmungen, die auch von der Kontrolle des Rechnungshofes erfasst sind.

STANDARD: Nach dem neuen Anfütterungsverbot sollen Amtsträger nun schon für den Vorsatz, sich angesichts von Zuwendungen "in der Amtsführung beeinflussen zu lassen" mit bis zu zwei Jahren Haft bedroht werden. Käme das dem Geschenkverbot gleich, wofür Sie stets eingetreten sind?

Fiedler: Die neuen Formulierungen sind zu billigen - im vorigen Entwurf war unter anderem vorgesehen, dass Zuwendungen nur im Hinblick auf mögliche Amtsgeschäfte strafbar sein sollen, dabei wurde auch zwischen "pflichtwidrigen" und "pflichtgemäßen" Amtsgeschäften unterschieden. Jetzt kommt der Sinn des Anfütterungsverbots zum Ausdruck.

STANDARD: Die Geringfügigkeitsgrenze bis 100 Euro soll bleiben. Was halten Sie von dem Richtwert?

Fiedler: Darüber bin ich nicht sehr glücklich. Der Wert steht in den Erläuterungen zum Gesetz - und die Gerichte pflegen sich daran zu orientieren. 100 Euro sind aber nicht wenig, wenn die Sauberkeit im Amt gewahrt werden soll.

STANDARD: Auch die Annahme "landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts" sollen erlaubt bleiben. Jagdeinladungen wären damit aber schon abgestellt?

Fiedler: Das wäre schon nach der geltenden Regelung der Fall - nur hat man bisher in bestimmten Bundesländern großzügige Auslegungen an den Tag gelegt - etwa unter Berufung auf den hohen Wildbestand.

STANDARD: Greift das neue Medientransparenzgesetz überhaupt? Bis jetzt ist etwa noch immer nicht klar, wem die Zeitung "Heute" gehört.

Fiedler: Da hat sich nicht viel geändert, was die Offenlegung der Eigentümerverhältnisse betrifft. Positiv zu bemerken ist aber: Die Inserate der Ministerien bestehen nicht mehr bloß aus Abbildungen von Ministern. (Nina Weißensteiner, DER STANDARD, 24.4.2012)