Wien: Die rot-grüne Stadtregierung in Wien möchte zunächst die Lösung im Bund abwarten. Erst dann wisse man, ob es eigene Zusatzregelungen für Wien geben wird müssen, sagen die Klubobleute Rudolf Schicker (SPÖ) und David Ellensohn (Grüne), die beide für eine bundesweit einheitliche Regelung plädieren. Da Wien zugleich Land und Gemeinde ist, gibt es keine eigenes Landesgesetz, die Parteienförderung ist in Gemeinderatsbeschlüssen geregelt.

Niederösterreich: Grüne und SPÖ forderten in Niederösterreich, das heuer 20,3 Millionen öffentliche Mittel für die Parteien erhält, schon öfter Transparenz bei den Parteispenden ein. Diese könnte man bei einer gemeinsamen Pressekonferenz offenlegen, schlug kürzlich die SPÖ vor. Die ÖVP hielt sich bei dem Thema bisher zurück, aus dem Büro von VP-Landesgeschäftsführer Gerhard Karner hieß es am Montag, man warte zunächst auf den Bund.

Burgenland: Das Burgenland, so sagt SPÖ-Landeshauptmann Hans Niessl, wird vorläufig einmal nichts tun. "Im Bund bemüht man sich ja um eine Verfassungsmehrheit, das gilt dann ohnehin für alle." Aber natürlich habe das Burgenland einschlägige Wünsche. Unter 7000 Euro solle die Transparenz, wie vom Bundeskanzler angekündigt, schon gehen. Niessl möchte aber auch ein besonderes Augenmerk auf Banken legen, besonders auf jene, denen öffentliche Haftungen gewährt wurden. "Es kann nicht sein, dass Banken sich mit Steuergeld Parteien halten."

Oberösterreich: Rund 23 Millionen Euro bekommen die oberösterreichischen Parteien heuer an öffentlicher Förderung. Bei privaten Parteispenden liegt die Grenze derzeit bei 7260 Euro - mehr muss dem Landesrechnungshof gemeldet werden. Ein Landes-Transparenzmodell schließt Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) nicht aus, will aber zunächst auf eine Bundeslösung warten. Scheitert diese, werde er "zu Gesprächen einladen".

Kärnten:  Seit Jahren wird in Kärnten über ein Parteienfinanzierungsgesetz diskutiert. Und das obwohl Kärnten im Ländervergleich mit 28 Euro pro Wähler die dritthöchste Parteienförderung aufweist. Ein eigenes Parteientransparenzgesetz scheiterte trotz mehrerer Anläufe im Landtag. Transparent zeigen sich lediglich die Kärntner ÖVP und die Grünen, sie veröffentlichen ihre Rechnungsabschlüsse und Parteispenden auf ihrer Homepage. Die ÖVP stellt auch Parteispenden bis 9000 Euro ins Netz.

Salzburg: Die Salzburger Landtagsparteien sehen ihr erst vergangene Woche vorgestelltes Modell als Vorbild für die gesamte Republik. Die Spendenregeln sind strikt: Namentliche Offenlegung von Spenden gegenüber dem Landesrechnungshof ab einer Höhe von 500 Euro. Einzelspenden werden pro Jahr kumuliert. Neben den Landes-, Bezirksparteien und Ortsorganisationen sind Kandidaten und Mandatare wie auch die diversen Vorfeld- und Teilorganisationen von der Offenlegungspflicht umfasst. Kontrolliert wird vom Landesrechnungshof. Strafsanktionen sind in Salzburg vorgesehen. Wird eine Spende nicht gemeldet, wird die dreifache Summe fällig. (neu)

Steiermark: In der Steiermark liegt ein Entwurf für ein Parteienfinanzierungsgesetz seit über einem Jahr auf Eis. Der zuständige Ausschuss wurde von ÖVP-Klubchef Christopher Drexler seit damals nicht einberufen. Die Höhe, ab der Spenden offen gelegt werden sollen, ist im Entwurf nicht fixiert. "Wenn der Bund ein Gesetz auf Schiene bringt, werden wir darüber reden, was das für unser Landesgesetz bedeutet", sagt Drexler zum Standard, "das jedenfalls vor dem Sommer."

Tirol: Nach den Korruptionsvorwürfen um die Jagdeinladungen, die der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) in der vergangenen Jagdsaison angenommen hatte, plant die VP-SP Landesregierung bis zum Sommer ein umfassendes Transparenzgesetz. Darin sollen alle Förderungen des Landes, die Managergehälter von Unternehmen mit Landesbeteiligung und Parteienförderun enthalten sein. Die Arbeiten sind bereits gestartet, im Oktober-Landtag soll das Transparenzgesetz verabschiedet werden.

Vorarlberg: Ab 1. 1. 2013 bekommt Vorarlberg, 23 Jahre nach dem ersten Vorstoß der Grünen, ein Parteienförderungsgesetz. Darauf einigten sich alle Landtagsfraktionen. Spenden und Beraterhonorare über 1000 Euro müssen offengelegt werden, anonyme Spenden an Parteien oder Teilorganisationen sind verboten. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben müssen in einem jährlichen Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden. Wirtschaftsprüfer kontrollieren. Abgeordnete müssen künftig alle Einkünfte deklarieren. (fern, spri, wei, mro, stein, cms, ver, jub, DER STANDARD, 24.4.2012)