Als Helmut Elsner vorigen Juli aus dem Gefängnis entlassen wurde, checkten er und seine Frau Ruth im Hotel ein. Im Imperial. Ihre neue Wohnung gleich nebenan am Kärntner Ring war noch nicht fertig renoviert.

Am 28. März nun hat der Ex-Banker im Strafverfahren um Verfahrenshilfe angesucht. Richter Christian Böhm lehnte den Antrag, der bei Bewilligung die Anwaltskosten Elsners auf den Steuerzahler abgewälzt hätte, ab.

Fakten

Die Fakten, die der 76-Jährige, dessen Stiftungsvermögen eingefroren ist, angegeben hat: Sein monatliches Einkommen betrage 1297,60 Euro (Pension). Die Mietkosten sind höher: Sie betragen 3481,50 Euro im Monat. Bezahlt werde die Miete von Ruth Elsner. Die Nachfrage des Richters, ob denn Frau Elsner, wenn sie sich eine derartige Monatsmiete leisten kann, für ihren Ehemann unterhaltspflichtig ist und daher auch seine Anwaltskosten schultern könnte, blieb unbeantwortet; der Richter lehnte den Antrag ab.

Auch am Handelsgericht Wien, wo die Bawag ihre Schadenersatzansprüche gegen den Ex-Gewerkschaftsbanker einklagt, hat Elsner um Verfahrenshilfe angesucht. Auch der Handelsrichter stellte freilich Widersprüchlichkeiten fest. Sinngemäß wunderte ihn, dass die Miete Ruth Elsner vorgeschrieben werde, selbige aber über kein eigenes Einkommen verfügen soll. Was dem Juristen zudem auffiel: eine E-Mail vom 19. Jänner an einen (ehemaligen) Anwalt Elsners, wonach der eine A-Konto-Zahlung von 48.000 Euro in Cash erhalte. Auch der Handelsrichter wollte denn von Elsner nähere Auskünfte zu Vermögen und Familieneinkünften; umso mehr, als angesichts des jahrzehntelang hohen Einkommens des Ex-Bankers und Lotterienvorstands anzunehmen sei, dass er noch über Vermögen verfüge.

Am 23. März verlangte der Handelsrichter also weiterführende Informationen - Elsner zog daraufhin seinen Antrag auf einen Gratisanwalt zurück. (gra, DER STANDARD, 26.4.2012)