Salzburg - Als Scheinerben, Testamentszeugen und Auskundschafter setzte Jürgen H., der Hauptangeklagte im Testamentsfälscherprozess, regelmäßig seine Familienangehörigen ein. Deshalb wurden drei geständigen Familienmitglieder wegen Beihilfe zum Amtsmissbrauch und schweren Betrugs am Mittwoch vor dem Salzburger Landesgericht verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Udo H. wurde von seinem Bruder bei fünf Fälschungsfällen mit einbezogen. Der Altenpfleger kundschaftete demente Heimbewohner aus, die als Scheinerben in gefälschte Testamente eingesetzt wurden, um nach ihrem Tod durch eine weitere Fälschung an das Erbe zu kommen. Zudem habe der 41-Jährige gefälschte Testamente unter den Habseligkeiten von verstorbenen Heimbewohnern versteckt. In einem Testament wurde Udo H. selbst als Patenkind eines ihm unbekannten Verstorbenen eingesetzt und kassierte so 143.000 Euro. Sogar eine Fälschung im Urkundenverzeichnis soll Udo H. durchgeführt haben.

Der 41-Jährige war von Beginn an voll geständig und erklärte vor Gericht, wie "peinlich" es ihm sei, die Menschen ausgenutzt zu haben. Staatsanwalt Manfred Bolterer sagte bei seinem Schlussplädoyer: Udo H. habe sich von seinem Bruder, der seine "Hauptbezugsperson" sei, "instrumentalisieren" lassen. Verteidiger Klaus Gruberhofer betonte, dass Udo H. auch zur Schadengutmachung beigetragen habe, und eine "einfach strukturierte Persönlichkeit" sei. Udo H. wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, sechs Monate davon unbedingt.

"Volles Vertrauen" in Bruder

Die beiden weiblichen Verwandten habe auch der Staatsanwalt nie als "kriminelle Zeitgenossen" wahrgenommen, sie hätten sich nur in bestimmten Situationen falsch entschieden. Die Schwester des Erstangeklagten habe sich unrechtmäßig als Erbin in ein Testament eintragen lassen, weil sie "volles Vertrauen zu ihrem Bruder hatte", betonte auch der Verteidiger Grubhofer. Zudem soll die Schwester einmal als Testamentszeugin unterschrieben haben. Sie wurde am Mittwoch zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Die Schwägerin eines weiteren Bruders, die sich in einem Fall als Erbin zur Verfügung gestellt hatte, zu 15 Monaten bedingt. Der Prozess wird am 14. Mai fortgesetzt.( Stefanie Ruep, DER STANDARD, 26.4.2012)