Salzburg - Eine 22-jährige Autofahrerin ist wegen eines Verkehrsunfalls mit drei toten Radfahrern am 10. April 2011 in Bruck an der Glocknerstraße (Pinzgau) bei einem Prozess in Salzburg zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Die Frau hatte zunächst eine Radfahrerin trotz geringer Sichtweite überholt. Sie wich einem entgegenkommenden Pkw aus, ihr Wagen geriet ins Schleudern und rammte auf der Gegenfahrbahn die Radfahrer, zwei Frauen (beide 73) und einen Mann (70) aus Zell am See. Sie wurden über die Böschung geworfen, jede Hilfe kam zu spät. Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung ist nicht rechtskräftig.

"Es tut mir leid was passiert ist, es ist alles so schnell gegangen. Ich habe beim Überholen keinen Gegenverkehr gesehen", sagte die Angeklagte unter Tränen. Der verkehrstechnische Sachverständige Gerhard Kronreif erläuterte anschließend den Unfallhergang. Die 22-Jährige, im Pinzgau wohnhafte Autolenkerin sei bei dem Überholvorgang gegen 14.00 Uhr auf der Zeller Straße in einer Rechtskurve 100 bis 110 km/h gefahren. "Die gewählte Geschwindigkeit hat aber nicht dem Fahren auf Sicht entsprochen", so der Gutachter.

Kein bewusstes Überholmanöver

"Die erforderliche Überholsichtweite errechnet sich mit 278 Meter, die maximale Sichtweite betrug aber 80 Meter - die Lenkerin hat also nur 30 Prozent jener Wegstrecke gesehen, die sie zum Überholen benötigt hätte. Um die 82 km/h wäre die sichere Geschwindigkeit gewesen. Die Lenkerin hätte dann noch durch eine Vollbremsung hinter der Radfahrerin bleiben können", sagte Kronreif. Auf dem Streckenabschnitt galt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Angeklagte war in Richtung Zell am See unterwegs, die drei Radfahrer, davon ein Ehepaar, in Richtung Bruck.

Einzelrichter Manfred Seiss schloss sich der Argumentation des Verteidigers Leopold Hirsch an. Die beiden konnten die Zusatzqualifikation "besonders gefährliche Verhältnisse", auf welcher die Staatsanwaltschaft beharrte, nicht erkennen. "Die Hauptverhandlung hat überzeugend erbracht, dass die Autofahrerin nicht bewusst das Überholmanöver gestartet hat", erklärte der Richter. "Sie wurde mit der Radfahrerin vor ihr konfrontiert, wollte einen Kontakt vermeiden und konnte die Situation nicht abschätzen. Das gestartete Ausweichmanöver nach links ist aus dem Ruder gelaufen."

Angeklagte ein "Häuflein Elend"

Rechtsanwalt Hirsch hatte zuvor betont, dass seine Mandantin, die er als "ein Häuflein Elend" bezeichnete, einer Fehleinschätzung unterlegen sei. "Die gefährlichen Verhältnisse an sich sind ein Grundtatbestand, es hat ja auch keine Alkoholisierung gegeben." Mildernd wertete der Richter die Unbescholtenheit, das Geständnis, die Schadenswiedergutmachung durch die Haftpflichtversicherung, die Kontaktaufnahme der Beschuldigten mit den Angehörigen der Toten - die Frau nahm auch an der Verabschiedung teil - und den positiven Eindruck, den sie vor Gericht hinterlassen hatte.

"Sie leidet unter dem Unfallgeschehen", sagte Seiss. Die 22-Jährige wurde nach dem tragischen Unfall zwölf Tage in einer Klinik psychiatrisch betreut und nahm danach noch über Monate eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch.

Nach der Urteilsverkündung gab Staatsanwalt Alexander Winkler keine Erklärung ab. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. (APA, 26.4.2012)