Die durch ein aktuelles EuGH-Urteil ausgelöste mediale Aufgeregtheit rund um angebliche Privilegien für Aufenthalt und Niederlassung türkischer Bürger in Österreich wirft ein grelles Licht auf eine Jugendsünde der EU, an die Politiker nicht gern erinnert werden.

In der Frühzeit des europäischen Integrationsprozesses hat man ei nen folgenschweren außenpolitischen Fehler begangen: 1963 schloss man das ominöse Türkei-EWG-Assoziierungsabkommen (Ankara-Vertrag). Endziel war die Errichtung einer Zollunion (die 1995 Wirklichkeit wurde) samt eindeutiger Option auf eine spätere Vollmitgliedschaft. Als Zwischenetappe auf diesem Weg kam es zu einer mehr oder weniger uneingeschränkten Gewährung der klassischen europäischen Grundfreiheiten.

Was in den frühen 1960er-Jahren und im Zeitalter des Kalten Krieges ein logischer strategischer Schritt war - die unzweideutige Anbindung der Türkei an den Westen zur Absicherung der Südostflanke gegenüber der damaligen Sowjetunion - entwickelte über die Jahrzehnte ein einzigartiges Eigenleben.

Europarechtsexperten stimmen überein, dass die EU niemals wieder ein so weitreichendes Abkommen mit einem Drittstaat abgeschlossen und so viele Rechte zugestanden hat. Was ursprünglich als Diskriminierungsschutz für türkische Arbeitnehmer und ihre Familienmitglieder konzipiert war, führte durch diverse Beschlüsse des sogenannten EG-Türkei-Assoziationsrats dazu, dass türkische Staatsbürger ein implizites Aufenthaltsrecht in der Europäischen Union genießen. Einzige Voraussetzung dafür ist eine legale Einreise. Einmal in der EU angelangt, befindet sich der türkische Staatsbürger unvermittelt in einem aufenthaltsrechtlichen Schlaraffenland (im Vergleich zu jedem anderen Drittstaatsangehörigen).

Dies führt unter anderem etwa dazu, dass türkische Fußballer nicht unter die "Ausländerquote" fallen. Selbst eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis, die den Zweck des Aufenthalts explizit anführt ("um sich bei seiner Partnerin aufzuhalten"), kann hinfällig werden. Nach der Trennung vom Lebenspartner kann der betroffene türkische Staatsbürger dennoch in der EU bleiben. Was allein zählt, ist, dass er ursprünglich einmal legal eingereist ist. Einzigartig.

Spätestens mit dem Ende des Kalten Krieges wäre es höchste Zeit gewesen, diese Zugeständnisse politisch zu überdenken. Stattdessen hat man aber lieber das getan, was Politik in den letzten Jahrzehnten am besten konnte: zuwarten. Umso verlogener ist die regelmäßig an den Tag gelegte Verwunderung, wenn wieder einmal ein türkischer Staatsbürger vor dem Europäischen Gerichtshof sein ihm zustehendes Recht durchsetzt. Nicht das jeweilige Urteil ist der Skandal, ein jahrzehntelanger Skandal sind vielmehr politische Entscheidungsträger, die um die Problematik dieses Abkommens aus der Urzeit der EU wissen, die ewige Baustelle Türkei aber nicht angehen.

Wann bekennen die EU-Staaten endlich Farbe? Was in den 1960er-Jahren sinnvoll schien (unter anderem auch auf sanften US-amerikanischen Druck hin als Antwort auf den Bau der Berliner Mauer gedacht, wie einschlägige Dokumente belegen), muss 50 Jahre später nicht unbedingt richtig sein. Wer politisch ernst genommen werden will, muss auch entsprechend agieren. Dazu gehört auch, dass man seine Entscheidungen an die geänderte politische Weltlage anpasst. (Stefan Brocza, DER STANDARD, 27.4.2012)